Beschlussvorlage - 23/SVV/1100

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Übernachtungsteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 29.07.2014.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Mit dem Beschluss der 36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV),                    DS 22/SVV/0704, der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) vom 01.03.2023 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Ausweitung der Übernachtungsteuer auf beruflich veranlasste Übernachtungen zu prüfen. Im Ergebnis der Prüfung wird vorgeschlagen, die Übernachtungssteuersatzung dahingehend zu ändern, dass die Übernachtungsteuer auf beruflich veranlasste Übernachtungen ausgeweitet wird.

 

Seit Einführung der Übernachtungsteuersatzung (ÜnStS) am 29.07.2014 in der Landeshauptstadt Potsdam werden beruflich veranlasste Übernachtungen von der Übernachtungsteuer ausgenommen. Durch diese Regelung wurden die höchstrichterlichen Anforderungen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11.07.2012 (9 CN 1.11)) an eine örtliche Aufwandsteuer erfüllt. Eine Aufwandsteuer soll ausschließlich die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abschöpfen.

 

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22.03.2022 (1 BvR 2868/15 u.a.) wurde nunmehr verfassungsrechtlich geklärt, dass die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf grundsätzlich Gegenstand der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG ist. Demzufolge können alle Übernachtungen und zwar unabhängig von den individuellen Beweggründen, die der Besteuerung zugrunde liegen, entsprechend besteuert werden.

 

Die Neufassung der Übernachtungsteuersatzung berücksichtigt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. In der nunmehr beauftragten Neufassung der ÜnStS, welche am 1. des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft treten soll, soll deshalb die bisherige Ausnahme für berufliche Übernachtungen in § 1 Abs. 1 Satz 2 der ÜnStS wegfallen und somit sollen zukünftig alle Übernachtungen, unabhängig von den individuellen Beweggründen, der Besteuerung unterliegen.

 

Eine erneute Genehmigungspflicht der beabsichtigten Satzungsänderung durch das Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg besteht nach einer Rücksprache am 19.09.2023 nicht.

 

Im Rahmen der erforderlichen Änderung der Übernachtungsteuersatzung sollen außerdem noch weitere kleinere (insbesondere redaktionelle) Satzungsänderungen vorgenommen werden.

 

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Anlagen

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