Beschlussvorlage - 23/SVV/1105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 36502 „Betreuung von Kindern – freie Träger“ im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 7.288.800 EUR für die Finanzierung u. a. von Abschlagzahlungen sowie Betriebskostennachzahlungen an freie Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen.

 

Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt i. H. v. 450.000 € aus Minderaufwendungen/-auszahlungen im Geschäftsbereich 2 des aktuellen Haushaltsjahres sowie i. H. v. 6.838.800,00 aus übertragenen Haushaltsermächtigungen (Haushaltsresten) des Haushaltsjahres 2022 der Geschäftsbereiche 1, 2, 3, 4, 5 sowie aus den Bereichen des Oberbürgermeisters - 9 (Anlage).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Die Landeshauptstadt Potsdam gewährt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuschüsse gem. § 16 Abs. 2 u. 3 Kitagesetz des Landes Brandenburg. Grundlage für die Zahlung der Zuschüsse bildet die jeweils gültige Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft in der Landeshauptstadt Potsdam Kita-Finanzierungsrichtlinie – KitaFR). Entsprechende Leistungen gehören dabei zu den Pflichtaufgaben der Landeshauptstadt Potsdam und sind sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch des Inhaltes ein komplexer Prozess.

 

Basierend auf Auswertungen des Controllings des Fachbereiches Bildung, Jugend und Sport des zugrundeliegenden Produktes „Betreuung von Kindern – freie Träger“ musste u. a. aufgrund der aktuell bekannten Inflationslage, des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst sowie weiterer unabweisbarer und unaufschiebbarer Faktoren ein Mehrbedarf prognostiziert werden.

 

 

 

Im Haushaltsjahr 2023 wurden mit der Haushaltsplanung Doppelhaushalt 2023/2024 für das gesamte Produkt „Betreuung von Kindern – freie Träger“

- Aufwendungen in Höhe von   161.902.600,00 EUR

- Erträge in Höhe von    71.634.000,00 EUR

- Zuschuss     90.268.600,00 EUR

 

eingeplant.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Bildung von Haushaltsresten (aus Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2022) fortgeschriebene Haushaltsansätze in folgender Höhe:

 

- Aufwendungen in Höhe von   161.924.773,55 EUR

- Erträge in Höhe von   71.634.000,00 EUR

- Zuschuss    90.290.773,55 EUR

 

Entsprechend aktuellem Prognosestand werden bis zum Jahresende

 

- Aufwendungen in Höhe von   169.213.572,55 EUR

- Erträge in Höhe von    71.634.000,00 EUR

- Zuschuss    97.579.572,55 EUR

 

benötigt.

 

Das Defizit liquiditätswirksamer Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023 zwischen den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen und der Prognose zum 31.12.2023 beträgt damit im genannten Leistungsbereich des Fachbereiches 23 per 27.09.2023 7.288.800 EUR.

 

Entsprechendes Defizit resultiert dabei aus den diversen Finanzierungsbestandteilen der Kindertagesbetreuungseinrichtungen der freien Träger, welche durch die Landeshauptstadt Potsdam finanziert werden.

Die Zusammensetzung des prognostizierten liquiditätswirksamen Gesamtbedarfes im Haushaltsjahr 2023 im genannten Unterprodukt 36502 („Betreuung von Kindern – freie Träger“) ist dabei der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Da der Mehrbedarf ausschließlich in den Konten 5317100 und 5318100 entsteht, aus welchen die freien Träger von Kindertageseinrichtungen finanziert werden, betrachtet die tabellarische Darstellung des Bedarfes entsprechend diese Konten.

 

Nr.

Positionen

Liquiditätsbedarf 2023

1.1

Abschlagszahlungen an die Träger von Kindertageseinrichtungen innerhalb des Bedarfsplans  - Werte ohne Ziffer 1.2 und 1.3

       136.355.722 €

1.2

Zahlungen gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII (Sozialleistungsempfänger / Geringverdiener bis 20.000 € Haushaltseinkommen)

           1.223.580 €

1.3

Zahlungen gem. § 17a Abs. 1 KitaG (letztes beitragsfreies Kita-Jahr)

           3.510.420 €

1.

Gesamtergebnis 1.1-1.3

       141.089.722 €

2.

AKI - Andere Kinderbetreuung (Vereinbarungen)

              721.547 €

3.

EKG - pädagogisch begleitete Eltern-Kind-Gruppen (Vereinbarungen)

           1.098.452 €

4.

Zahlungen gem. § 16 Abs. 2 KitaG an Träger außerhalb des Bedarfsplans

              388.754 €

5.

Vereinbarung Hort 18

              363.469 €

6.

Abschlagserhöhung TVInfl. 2023

           2.372.290 €

7.

Sprachförderung 2023

              618.364 €

8.

Ausgleichsbetrag KitaLAV

              678.477 €

9.

Ausgleich §§ 55 (2), 58 (1) KitaG ohne § 90 SGB VIII Elternbeitragsfreiheit (20.000 - 35.000 € Einkommen und Elternbeitragsbegrenzung (35.000 - 55.000 €) I. Quartal

           1.226.744 €

10.

Ausgleich § 55 Abs. 1 KitaG ohne § 90 SGB VIII Elternbeitragsfreiheit (20.000 - 35.000 € Einkommen und Elternbeitragsbegrenzung (35.000 - 55.000 €) II - IV. Quartal

           1.559.655 €

11.

Kinder mit besonderen Bedarfen 2023

           1.005.204 €

12.

§ 17b Abs. 1 KitaG entgangene Einnahmeausfälle letztes beitragsfreies Kitajahr außerhalb des Bedarfsplans

                12.000 €

13.

§ 17b Abs. 2 KitaG erhöhte Einnahmeausfälle außerhalb des Bedarfsplans

                24.094 €

14.

Landesprogramm Kiez-Kita

              240.000 €

15.

Sprachberatung im Setting Kita 2023

              164.500 €

16.

vorletztes beitragsfreies Kitajahr ab 01.08.2023

           1.453.542 €

17.

Härtefallausgleich § 59 KitaG (Brandenburg Paket)

              150.000 €

18.

Richtlinie Kita-Beutreuung (Zuwendung MBJS) für die sogenannte 3. Betreuungsstufe (außerhalb des Bedarfsplans)

                14.400 €

19.

Schulanschlussbetreuung

                26.309 €

Gesamtergebnis

153.207.522 €

 

Planansatz Konten 5317100 + 5318100

145.918.800 €

 

Mehrbedarf

7.288.722 €

 

Die Abweichung gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsplan resultieren primär aus den Zahlungen für den Ausgleich der landesseitigen Elternbeitragsentlastung (gem. BbgKItaG), aus Abschlagserhöhungen aufgrund des Tarifabschlusses TVöD (Inflationsprämie), aus Zahlungen aufgrund des eingeführten vorletzten beitragsfreien Kitajahres sowie aufgrund von weiteren kleinteiligen Abschlagsanpassungen. Entsprechende Positionen waren aufwandsseitig nicht Bestandteil der beschlossenen Haushaltsplanung.

Dabei erhält die Landeshauptstadt Potsdam u. a. für die Positionen „vorletztes beitragsfreies Kitajahr“ (Nr. 16) und für die aus dem Brandenburgpaket eingeführte Elternbeitragsentlastung (Nr. 9 und 10) landesseitige Erstattungen (Konnexität).

 

Mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen des Brandenburgischen Kitagesetzes sind die dargestellten Mehrbedarfe als unabweisbar und unaufschiebbar zu klassifizieren. Seitens der Landeshauptstadt Potsdam besteht die rechtliche Verpflichtung zur entsprechenden Finanzierung der freien Träger.

 

Das derzeit ungedeckte Defizit ist gegenwärtig nur durch entsprechenden Beschluss zum vorliegenden Antrag zu decken. Die einzelnen Deckungsquellen sind dabei der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Um im Bereich der pflichtigen Finanzierung von Kindertageseinrichtungen den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den freien Trägern bis zum Jahresende 2023 nachzukommen (Abschläge Dezember 2023 derzeit offen, Träger haben einen Anspruch auf Abschlagszahlungen zum 10. eines jeden Monats) ist entsprechender Antrag auf überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen bzw. entsprechende Zustimmung zum Antrag zwingend erforderlich.

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Anlagen

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