Mitteilungsvorlage - 23/SVV/1107

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Beschluss 21/SVV/0393 „Einrichtung einer Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen, sexualisierte Gewalt und Stalking“ vom 05.05.2021 ist nicht umsetzbar. Die aus dem Antrag hervorgehende Aufgabe des Oberbürgermeisters die Koordinierungsstelle „auf den Weg zu bringen“ wurde in Form der Kontaktaufnahme zu den benannten Gebietskörperschaften (PM, HVL, BRB), die gemeinsam die Koordinierungsstelle einrichten sollten, nachgekommen.

Die benannten Landkreise und die kreisfreie Stadt, haben sich bisher nicht oder abschlägig zu dem Beschluss verhalten. Der Auftrag zur Schaffung einer regional übergreifenden Koordinierungsstelle kann somit nicht umgesetzt werden.

Im aktuellen Stellenplan ist bisher keine Abbildung der Stunden erfolgt, zudem bliebe zu klären, wo eine solche Koordinierungsstelle anzusiedeln wäre. Perspektivisch ist eine auf die Landeshauptstadt beschränkte Alternative zu diskutieren unter Vorbehalt der zu klärenden Konditionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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