Antrag - 23/SVV/1123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass zeitnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Sicherung des Baudenkmals „ehemaliges Viktoria-Garten-Restaurant bzw. Lichtspieltheater Charlott“ und dessen Umbau zu einem Supermarkt durchgeführt wird.

In der Veranstaltung der Verwaltung sollen die interessierten Bürger:innen bzw. Anwohner:innen über die von der Verwaltung genehmigte denkmalgerechte Sanierung des Baudenkmals „ehemaliges Viktoria-Garten-Restaurant bzw. Lichtspieltheater Charlott“ im Zusammenhang mit dem genehmigten Umbau zu einem Supermarkt sowie zur geplanten verkehrstechnischen Situation auf dem „gefangenen“ Grundstück informieren und die Bürger:innenfragen dazu beantwortet werden.

Zur Veranstaltung soll der Eigentümer des Gebäudes eingeladen werden.

Weiterhin sollen die Mitglieder des SBWL und KUM über die Veranstaltung informiert werden. 

 

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Erläuterung

Das stadtteilprägende ehemalige Kino Charlott steht seit mehr als 20 Jahren leer und verfällt zusehends.

Die Verwaltung hat auf Rückfrage mitgeteilt, dass nun endlich die Baugenehmigung für die Sanierung des Baudenkmals sowie für dessen vom Eigentümer vorgesehene Umnutzung des Gebäudes von einem ehemaligen Kino zu einem Supermarkt erteilt wurde.

Bei einer Vortragsveranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg e.V. mit der Fraktion Sozial.Die e am 12.10.2023 zur Geschichte des Baudenkmals und dem bedeutenden Ort der Arbeiter:innenbewegung in Potsdam wurde von den über 50 Teilnehmer:innen großes Interesse an Informationen zur genehmigten denkmalgerechten Sanierung des Baudenkmals „ehemaliges Viktoria-Garten-Restaurant bzw. Lichtspieltheater Charlott“ auch im Zusammenhang mit dem genehmigten Umbau zu einem Supermarkt sowie zur geplanten verkehrstechnischen Situation auf dem „gefangenen“ Grundstück und der Erschließung über die Zeppelinstraße geäußert und zahlreiche Fragen dazu gestellt.

Dieses Informationsinteresse der Bürger:innnen aufgreifend, soll die Verwaltung aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses (Denkmalschutz, Geschichte der örtlichen Sozialdemokratie) die interessierten Bürger:innen über den Sachstand informieren und dabei v.a. die Auflagen der Unteren Denkmalschutzbehörde darstellen. Weiterhin soll die verkehrsrechtliche Erschließung dargestellt werden.

Die Fragen der Bevölkerung dazu sollen beantworten.

 

Das denkmalwürdige Gebäude ist immer noch nicht gegen den weiteren Verfall gesichert, obwohl die Stadt den Eigentümer bereits mehrfach dazu aufgefordert hat, Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Eine Sicherung des Denkmals bzw. beginnende Sanierungstätigkeiten sind ebenfalls bisher nicht erkennbar. Daher soll auch der Eigentümer zur Veranstaltung der Verwaltung mit eingeladen werden und dabei auch seine denkmalgerechten Umbaupläne vorstellen.

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Anlagen

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