Antrag - 23/SVV/1124
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung Standortnetz von Defibrillatoren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam
- Einreicher*:
- Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
08.11.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2024, zu prüfen auf welche Standorten für Schulen, Kindertagesstätten und andere öffentliche Einrichtungen die Einrichtung von Defibrillatoren erweitert werden kann. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist der Stadtverordnetenversammlung eine Prioritätenliste mit entsprechenden Kostenvoranschlägen vorzulegen.
Für die Standortprüfung sind insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen:
- Größe der Schule oder Kita (Kinder- und Mitarbeiteranzahl)
- Zweitnutzungen der Schule oder Kita (insbesondere wettkampffähige Sportflächen/-hallen, große Mensen/Aulen und daraus resultierende häufige Vermietung)
- Nachrüstung bisher nicht ausgestatteter Feuerwehren (z. B. Freiwillige Feuerwehr Fahrland), Museen (z. B. Potsdam Museum) und Bäder (Kiezbad Stern)
- ggf. weitere neuralgische Punkte im Stadtgebiet
Erläuterung
Defibrillatoren retten Leben und verhindern den plötzlichen Herztod. Trotzdem gibt es gemäß der Antwort auf die Kleine Anfrage 23/SVV/0923 bisher an keiner Schule oder Kita in Potsdam einen Defibrillator. Auch einzelne Feuerwehrstandorte fehlen gemäß der dort veröffentlichten Liste ebenso wie das Potsdam Museum oder das Kiezbad am Stern. Insgesamt ist die Standortliste (siehe Anhang die Anlage aus der Kleinen Anfrage) sehr dünn und gehört daher auf den Prüfstand.
In anderen Kommunen und Ländern sind in Einrichtungen des öffentlichen Lebens mit viel Publikumsverkehr vielfach längst Defibrillatoren zu finden. In anderen Bundesländern sind Defibrillatoren deswegen auch an Schulen Standard geworden, z. B. im Sekretariat oder in der Sporthalle. Verantwortlich dafür zeichnen die Schulträger. Lehrkräfte werden alle 2 Jahre auch im Rahmen der Ersthilfeschulung im Umgang damit geschult. Insofern handelt es sich hier um gut geeignete Standorte, welche im Ernstfall Leben retten können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
145,3 kB
|