Antrag - 23/SVV/1091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die in Nutzungswohnungen untergebracht werden, auch die dazugehörenden Kellerräume nutzen können.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist über den erreichten Sachstand im Januar 2024 zu unterrichten.

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Erläuterung

Am 09.10.2023 berichtete die Märkische Allgemeine Zeitung, dass mehr als 500 Personen, die in städtischen Nutzungswohnungen untergebracht sind, die zu diesen Wohnungen gehörenden Kellerräume nicht nutzen dürfen. Zur Begründung werden seitens der Stadtverwaltung fragwürdige Stereotype von einer Vermüllung der Räume angeführt.

 

https://www.maz-online.de/lokales/potsdam/weil-muell-zurueckbleibt-fluechtlinge-duerfen-in-potsdamer-wohnungen-keine-keller-benutzen-RHVJTPULEJBLNMJKF4RRDHZDD4.html

 

Da die Unterbringung in Nutzungswohnungen als Vorstufe zum Umzug in eine eigene Wohnung dienen soll, erschließt sich nicht, warum bei der Unterbringung in Nutzungs-wohnungen derartige Einschränkungen erfolgen müssen. Die Belegung in den Wohnungen ist eng und es erscheint wenig plausibel, die Wohnverhältnisse dadurch zu verschlechtern, dass vorhandene Räumlichkeiten zwar bezahlt aber nicht genutzt werden.

 

Die öffentlich vorgebrachte Begründung, dass Personen, die in Nutzungswohnungen leben, grundsätzlich nicht in der Lage sind, beim Auszug ihre Kellerräume zu beräumen, beruht offensichtlich auf rassistischen Vorurteilen. Mit unserem Antrag wollen wir diese inakzeptable Verwaltungspraxis korrigieren und Farbe gegen Diskriminierung bei der Unterbringung von Menschen bekennen.

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Anlagen

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