Beschlussvorlage - 23/SVV/1136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bezugnehmend auf die Empfehlungen der Entsperrungskommission werden die in den Anlagen aufgeführten Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen für das Jahr 2023 in der jeweils angegebenen Höhe entsperrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Nach § 8 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023/24 sind für 2023 alle Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen bis auf Weiteres zu 88% zur Bewirtschaftung freigegeben, soweit sie nicht durch § 8 Nr. 2 von vornherein von der Bewirtschaftungssperre ausgenommen sind (20 Ausnahmetatbestände).

 

Über darüberhinausgehende Freigaben entscheidet bis 30.000 EUR der Kämmerer und bei Beträgen über 30.000 EUR die Stadtverordnetenversammlung. Diesbezügliche Empfehlungen spricht die Entsperrungskommission aus.

 

Es geht insgesamt um einen Entsperrungsbetrag von 6.958.160,00 EUR (siehe Anlage – Liste der Anträge auf Entsperrung). Davon soll – so auch die Empfehlung der Entsperrungskommission – ein Teilbetrag von 1.665.184,00 EUR als Deckungsquelle für anstehende Anträge auf überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport (2) / Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (23) dienen. Die Geschäftsbereichsleitenden haben sich nach intensiver und solidarischer Diskussion auf diesen Betrag (als Teil-Deckung) einhellig verständigt.

 

 

 

vom GB / FB beantragter Entsperrungsbetrag

Entsperrungsbetrag

davon:

zur Deckung Defizite

GB 1

287.400,00

287.400,00

143.700,00

GB 2

2.292.072,00

2.292.072,00

19.752,00

GB 3

1.250.968,00

1.250.968,00

625.484,00

GB 4

781.596,00

781.596,00

390.798,00

GB 5

2.096.844,00

2.096.844,00

360.810,00

OBM

249.280,00

249.280,00

124.640,00

gesamt

6.958.160,00

6.958.160,00

1.665.184,00

 

Wie im Hauptausschuss am 11.10.2023 und im Finanzausschuss am 18.10.2023 berichtet, wird davon ausgegangen, dass in diesem Jahr im Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport (2) / Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (23) mit einem Mehraufwand von rd. 10,3 Mio. EUR zu rechnen ist. Dies betrifft die Bezuschussung der freien Träger für Kindertagesstätten (rd. 7,3 Mio. EUR) und die Hilfen zur Erziehung (rd. 3 Mio. EUR).

 

Die Deckung dieses Gesamtaufwandes i.H.v. rd. 10, 3 Mio. EUR soll aus drei Komponenten erfolgen: aus sog. Haushaltsresten des Jahres 2022 (also in 2022 nicht verbrauchte Mittel des Ergebnishaushaltes, die nach 2023 übertragen werden können/sollen), aus Minderaufwendungen des Jahres 2023 und aus dem o.a. Teilbetrag der Bewirtschaftungssperre bzw. der anstehenden Entsperrungen.

 

Die Beschlussvorlage für den Bereich der Kindertagesstätten auf Bewilligung eines überplanmäßigen Aufwandes für die Kindertagesstätten wird zur Novembersitzung der Stadtverordnetenversammlung eingereicht; die für den Bereich Hilfen zur Erziehung soll im Dezember zum Hauptausschuss eingebracht werden.

 

Die weiteren Details und die Beschlussempfehlungen der Entsperrungskommission aus ihrer Sitzung vom 18.10.2023 sind aus den Anlagen ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Empfehlung der Entsperrungskommission werden in Summe 6.958.160,00 EUR von den für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt gesperrten 11.135.850,04 EUR Bewirtschaftungssperre entsperrt. Davon soll ein Teilbetrag von 1.665.184 EUR als Deckungsquelle für anstehende Anträge auf überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport (2) / Fachbereich Kinder, Jugend und Familie dienen.

 

 

 

 

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Anlagen

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