Antrag - 23/SVV/1142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu zu bilden und zu besetzen.

 

 


 

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Erläuterung

Aufgrund der neuen Fraktionszugehörigkeit von Frau Dr. Carmen Klockow verändert sich die Fraktionsstärke auf 3 Mitglieder. Daher ist eine Neubildung des Jugendhilfeausschuss erforderlich.

 

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