Antrag - 23/SVV/1146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden:

 

Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen des Jugendhilfeausschusses der Landehauptstadt Potsdam (Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer)

 

Fraktion      Mitglied    stellv. Mitglied

SPD        1. Herr Tiemo Reimann  Frau Grit Schkölziger

        2. Herr Leon Troche Frau Anke Dreier-Horning

 

Bündnis 90/Die Grünen 1. Frau Birgit Eifler Frau Janny Armbruster

         2. Herr Frank Otto  Frau Wiebke Bartelt

 

Sozial.DIE LINKE.Potsdam  1. Frau Dr. Sigrid Müller Herr Stefan Wollenberg

 

CDU        1. Herr Matthias Kaiser Herr Björn Karl

 

DIE aNDERE 1. Frau Annina Beck Herr René Kulke

 

nach Einigung/Los* zwischen der Fraktion AfD, Freie Demokraten und Freie FRAKTION – (2 Sitze)             

über die Fraktion ………… ……………………    

über die Fraktion ………… ……………………    

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

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Erläuterung

Mit den Kommunalwahlen des Landes Brandenburg am 26. Mai 2019 wurde die Wahl eines neuen Jugendhilfeausschusses für die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.

 

Laut Satzung sind davon 9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete zu wählen.

 

Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.

 

Mit der DS 23/SVV1144 beantragt die Fraktion Freie FRAKTION, aufgrund der neuen Mitgliederzahl von 3 und dadurch geändertem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die Neubildung des Jugendhilfeausschusses gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf.

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

              Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD    9 x 11/54 = 1,83 2 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  9 x 10/54 = 1,66 2 Sitze

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam  9 x   8/54 = 1,33 1 Sitz

 Fraktion CDU        9 x   6/54 = 1,00 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE      9 x   6/54 = 1,00 1 Sitz

 

         2 Sitze*:

Fraktion AfD     9 x   3/54 = 0,50 Einigung/Losverfahren

Fraktion Freie Demokraten  9 x   3/54 = 0,50 Einigung/Losverfahren

Fraktion Freie FRAKTION   9 x   3/54 = 0,50 Einigung/Losverfahren

 

Fraktion DIE LINKE    9 x   2/54 = 0,33 0 Sitze

Fraktion Mitten in Potsdam   9 x   2/54 = 0,33 0 Sitze

 

*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet   bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

 

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