Antrag - 23/SVV/1146
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses der Landeshauptstadt Potsdam (der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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08.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden:
Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen des Jugendhilfeausschusses der Landehauptstadt Potsdam (Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer)
Fraktion Mitglied stellv. Mitglied
SPD 1. Herr Tiemo Reimann Frau Grit Schkölziger
2. Herr Leon Troche Frau Anke Dreier-Horning
Bündnis 90/Die Grünen 1. Frau Birgit Eifler Frau Janny Armbruster
2. Herr Frank Otto Frau Wiebke Bartelt
Sozial.DIE LINKE.Potsdam 1. Frau Dr. Sigrid Müller Herr Stefan Wollenberg
CDU 1. Herr Matthias Kaiser Herr Björn Karl
DIE aNDERE 1. Frau Annina Beck Herr René Kulke
nach Einigung/Los* zwischen der Fraktion AfD, Freie Demokraten und Freie FRAKTION – (2 Sitze)
über die Fraktion ………… ……………………
über die Fraktion ………… ……………………
* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Erläuterung
Mit den Kommunalwahlen des Landes Brandenburg am 26. Mai 2019 wurde die Wahl eines neuen Jugendhilfeausschusses für die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.
Laut Satzung sind davon 9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete zu wählen.
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.
Mit der DS 23/SVV1144 beantragt die Fraktion Freie FRAKTION, aufgrund der neuen Mitgliederzahl von 3 und dadurch geändertem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die Neubildung des Jugendhilfeausschusses gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf.
Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf berechnet sich die Sitzverteilung wie folgt:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Zahl der Mitglieder aller Fraktionen
Fraktion SPD 9 x 11/54 = 1,83 2 Sitze
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 9 x 10/54 = 1,66 2 Sitze
Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam 9 x 8/54 = 1,33 1 Sitz
Fraktion CDU 9 x 6/54 = 1,00 1 Sitz
Fraktion DIE aNDERE 9 x 6/54 = 1,00 1 Sitz
2 Sitze*:
Fraktion AfD 9 x 3/54 = 0,50 Einigung/Losverfahren
Fraktion Freie Demokraten 9 x 3/54 = 0,50 Einigung/Losverfahren
Fraktion Freie FRAKTION 9 x 3/54 = 0,50 Einigung/Losverfahren
Fraktion DIE LINKE 9 x 2/54 = 0,33 0 Sitze
Fraktion Mitten in Potsdam 9 x 2/54 = 0,33 0 Sitze
*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.