Antrag - 23/SVV/1150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.      Die von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium der Hans Otto Theater GmbH gemäß Drucksache Nr. 23/SVV/0800 am 06.09.2023 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

  1.      Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH folgende sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

  •      über die Fraktion SPD Frau Dr. Sarah Zalfen (2 Sitze)       

 Herr Claus Wartenberg

  •   über die Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen Herr Peter Schüler   (1 Sitz)

 

  •      über die Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam Frau Sophie Sumburane (1 Sitz)

 

  •      über die Fraktion CDU Herr Stefan Gutschmidt (1 Sitz)

 

  •      über die Fraktion DIE aNDERE Frau Beate Goreczko  (1 Sitz)

 

 

  •      nach Einigung/Los* zwischen der Fraktion AfD, Freie Demokraten und Freie FRAKTION              

 

(1 Sitz) über die Fraktion …………  ………………………….

 

 

*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

  •      über die Fraktion SPD                                Frau Babette Reimers, Frau Birgit Morgenroth
  •      über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Frau Sophia Rost
  •      über die Fraktion Sozial.DIE LINKE.Pdm. Frau Dr. Sigrid Müller
  •      über die Fraktion CDU Herr Klaus-Rainer Dallwig
  •      über die Fraktion DIE aNDERE                  Frau Anja Heigl

 

  •      nach Einigung/Losverfahren * zwischen der Fraktion AfD, Freie Demokraten und Freie FRAKTION              

 

(1 Sitz) über die Fraktion …………  ………………………….                             

 

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Erläuterung

I. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der Hans Otto Theater GmbH (HOT).

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat das HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus zehn Mitgliedern besteht. Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:

 

  1. der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

 

  1. sieben Vertreter/innen, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),

 

  1. einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist,

 

  1. einem Vertreter des Betriebsrates.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 S. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates (Kuratoriums) sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Mit der DS 23/SVV1144 beantragt die Fraktion Freie FRAKTION, aufgrund der neuen Mitgliederzahl von 3 und dadurch geändertem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die Neubildung des Kuratoriums der Hans Otto Theater GmbH gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium des HOT zu entsendenden Mitglieder nun folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

              Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD    7 x 11/54 = 1,42 2 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  7 x 10/54 = 1,29 1 Sitz

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam  7 x   8/54 = 1,03 1 Sitz

 Fraktion CDU        7 x   6/54 = 0,77 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE      7 x   6/54 = 0,77 1 Sitz

 

         1 Sitz:

Fraktion AfD     7 x   3/54 = 0,38 Einigung/Losverfahren

Fraktion Freie Demokraten  7 x   3/54 = 0,38 Einigung/Losverfahren

Fraktion Freie FRAKTION   7 x   3/54 = 0,38 Einigung/Losverfahren

 

Fraktion DIE LINKE    7 x   2/54 = 0,25 0 Sitze

Fraktion Mitten in Potsdam   7 x   2/54 = 0,25 0 Sitze

 

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Kuratoriumsneubesetzung bilden der Gesellschaftsvertrag der Hans Otto Theater GmbH und die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-   versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

 

 

 

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