Antrag - 23/SVV/1148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)    Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Entwicklungsträger Potsdam GmbH am 03.05.2023 gemäß DS 23/SVV/0410 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

2.)    Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Potsdam GmbH folgende acht Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

-         über die Fraktion SPD  Frau Babette Reimers 

(2 Sitze)  Herr Leon Troche

  .

-         über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen   Frau Ingeborg Naundorf

(2 Sitze)  Herr Nils Naber

 

-         über die Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam Frau Tina Lange

(1 Sitz)

 

-         über die Fraktion CDU Herr Lars Eichert

(1 Sitz)

 

-        über die Fraktion DIE aNDERE Frau Frauke Röth

(1 Sitz)

 

-         nach Einigung/Los* zwischen der Fraktion AfD, Freie Demokraten und Freie  FRAKTION

             (1 Sitz) über die Fraktion    ……… ……..   

 

 

*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

  •                                                                                                                           über die Fraktion SPD    Herr Claus Wartenberg
  •                                                                                                                           über die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen  Herr Jan Fiebelkorn-Drasen
  •                                                                                                                           über die Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam Herr Norbert Wilke  
  •                                                                                                                           über die Fraktion CDU     Herr Clemens Viehrig
  •                                                                                                                           über die Fraktion DIE aNDERE     Herr Georg Bittcher
  •                                                                                                                           nach Einigung/Los* zwischen der Fraktion AfD, Freie Demokraten und Freie  FRAKTION

           (1 Sitz) über die Fraktion    ……… ……………………..….. 

 

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Erläuterung

I. Sachverhalt

 

Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH (ProP). Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProP.

 

Der Aufsichtsrat der ETP besteht gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus neun Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/ die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/ eine von ihm/ ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/ Vorsitzende des Aufsichtsrates,

 

b) acht Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsandte am 03.05.2023 (DS-Nr.: 23/SVV/0410) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag acht städtische Vertreter/innen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der ETP.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).

 

Mit der DS 23/SVV1144 beantragt die Fraktion Freie FRAKTION, aufgrund der neuen Mitgliederzahl von 3 und dadurch geändertem Stärkeverhältnis der Fraktionen, die Neubildung des Aufsichtsrates der Entwicklungsträger Potsdam GmbH gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf.

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 2 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die acht von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Ausschusssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

              Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

Fraktion SPD    8 x 11/54 = 1,63 2 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  8 x 10/54 = 1,48 2 Sitze

Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam  8 x   8/54 = 1,18 1 Sitz

 Fraktion CDU        8 x   6/54 = 0,88 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE      8 x   6/54 = 0,88 1 Sitz

 

         1 Sitz*:

Fraktion AfD     8 x   3/54 = 0,44 Einigung/Losverfahren

Fraktion Freie Demokraten  8 x   3/54 = 0,44 Einigung/Losverfahren

Fraktion Freie FRAKTION   8 x   3/54 = 0,44 Einigung/Losverfahren

 

 

Fraktion DIE LINKE    8 x   2/54 = 0,29 0 Sitze

Fraktion Mitten in Potsdam   8 x   2/54 = 0,29 0 Sitze

 

 

*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der ETP.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der ETP regelt die Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in Unternehmen.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der ETP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-   versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

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