Antrag - 23/SVV/1155
Grunddaten
- Betreff:
-
Zurückweisung der Petition des Herrn Jan-Erik Hansen betreffend "regelmäßige Berichterstattung der Landeshauptstadt Potsdam, zur Anzahl und der Bearbeitung von Eingaben und Petitionen, die vom Bundespräsidenten weitergeleitet wurden"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Heuer als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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08.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Petition des Herrn Jan-Erik Hansen bezüglich „regelmäßige Berichterstattung der Landeshauptstadt Potsdam, zur Anzahl und der Bearbeitung von Eingaben und Petitionen, die vom Bundespräsidenten weitergeleitet wurden“, wird zurückgewiesen.
Erläuterung
Begründung:
Herr Jan-Erik Hansen hat sich mit einer Petition am 07.05.2023 per E-Mail an die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewandt. Darin unterbreitet er den Vorschlag, die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) möge regelmäßig über Weiterverweisungen von an den Bundespräsidenten gerichteten Petitionen an die LHP berichten.
Der Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung hat sich mit der Petition in seinen Sitzungen, zuletzt am 23.10.2023, befasst und schlägt o.a. Beschlussfassung sowie folgendes Antwortschreiben an den Petenten vor:
Der Vorschlag wird zurückgewiesen, weil bereits ein Verfahren der zeitnahen allgemein zugänglichen Veröffentlichung von allen der LHP vorgelegten oder zugewiesenen Petitionen umgesetzt wird.
Im Einzelnen:
Offenbar vermutet Herr Hansen, dass solche Weiterverweisungen bereits vorgenommen wurden. Dies ist jedoch nicht der Fall: seit 1990 ist nicht eine einzige Weiterverweisung an die LHP erfolgt.
Sollte es jedoch einmal eine Weiterverweisung durch den Bundespräsidenten oder eine Bundespräsidentin geben, würde die Behandlung einer solchen Petition ebenso der Öffentlichkeit bekannt gegeben wie alle anderen Petitionen an die LHP auch:
1. Die Petition wird mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung (PTD), der auch für Petitionen zuständig ist, zur Befassung vorgelegt.
2. Die Empfehlung des PTD wird dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet, um sie in der Stadtverordnetenversammlung abstimmen zu lassen.
3. Das Ergebnis wird den Petenten mitgeteilt.
4. Das Ergebnis wird unmittelbar im Life-Stream der Stadtverordnetenversammlung erfahrbar und wird im Ratsinformationssystem (RIS) der LHP öffentlich für jeden zugänglich hinterlegt.
Insofern wird der Petition inhaltlich bereits Rechnung getragen: Herr Hansen kann jederzeit prüfen, ob eine Weiterverweisung einer Petition durch den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin an die LHP erfolgt ist. Eine separate Berichtspflicht wäre zudem nicht so zeitnah wie die unmittelbare Veröffentlichung des Verfahrens und seines Ergebnisses.
Die Petition wird daher zurückgewiesen.