Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/0633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

r die Durchführung eines „Graffiti-Projektes“ zur Gestaltung von zwei Beton-Bushaltestellen werden

 

1.547,00 Euro

 

 aus dem Sachaufwand des Ortsteils zur Verfügung gestellt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit diesem Projekt chte der Ortsbeirat u.a. zur Partizipation und Einbindung der Fahrländer Kinder/Jugendlichen sowie zur Verschönerung des Ortsbildes und Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortskern/an der Schule beitragen.

 

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 16.06.2023 wird nach Sichtung, gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung nunmehr dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt.

 

Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.

 

r alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.

 

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