Beschlussvorlage - 23/SVV/1157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters, den Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam mit folgendem Mitglied nachzubesetzen, wird gem. § 2 (2) der Geschäftsordnung des Gestaltungsrates bestätigt:

 

Neuberufung von:

                                      Herrn Dipl.-Ing. Till Rehwaldt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Aufgrund der kurzfristigen Absage von Herrn Prof. Stephan Lenzen als Mitglied des Gestaltungsrates der Landeshauptstadt Potsdam konnten für die 5. Sitzungsperiode des Gestaltungsrats (2023 – 2026) bisher nur sechs Mitglieder berufen werden (DS 23/SVV/0371). Das siebente Mitglied wird mit dieser Beschlussvorlage vorgeschlagen.

 

Gemäß der Geschäftsordnung des Gestaltungsrates (DS 10/SVV/0045, DS 16/SVV/0515, DS 23/SVV/0370) werden die Mitglieder des Gestaltungsrates auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt (§ 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung).

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird deshalb die erforderliche Nachberufung zur Bestätigung vorgelegt.

 

Der Vorschlag orientiert sich an den in § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung genannten Anforderungen:

  • Die Mitglieder sind Fachleute aus den Gebieten Architektur, Städtebau, Landschaftsplanung, ökologische Bauweise, Regionalplanung, Gestaltung des öffentlichen Raums sowie Verkehrsplanung.
  • Sie besitzen die Qualifikation als Preisrichter*in tätig zu sein, zeichnen sich aus durch vielfältige Erfahrungen mit historischer Bausubstanz sowie dem Bauen in historisch geprägtem Umfeld und sind der Verknüpfung von baulicher Qualität, Landschaft und Wasser verpflichtet.
  • Sie repräsentieren in ihrer Zusammensetzung auch internationale Bezüge der Potsdamer Bautraditionen.

 

Das vorgeschlagene Mitglied erfüllt die Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung und ist sich der Folgeverpflichtung bewusst:

 

  • Die Mitglieder dürfen ein Jahr vor ihrer Beratungstätigkeit im Gestaltungsrat nicht in Potsdam planen oder bauen.
  • Sie verpflichten sich, ein Jahr nach ihrer Mitgliedschaft im Gestaltungsrat nicht in Potsdam zu planen oder zu bauen.

 

Die genannten Qualifikationen und Bezüge sind unmittelbar nachvollziehbar aus dem dieser Vorlage angefügten Lebenslauf des vorgesehenen Mitglieds.

 

Das vorgeschlagene Mitglied hat auf erste Anfrage seine Bereitschaft zu seiner Mitwirkung erklärt. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert, die dem Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam bei bedeutsamen und fachlich renommierten Vertretern der angesprochenen Disziplinen beigemessen wird.

 

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Anlagen

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