Anfrage - 23/SVV/1190

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ist dem folgenden Wortlaut der Fragestellung unmittelbar zu entnehmen.

 

In den letzten Wochen überbieten sich Landes- und Bundespolitiker*innen, insbesondere von CDU, FDP und SPD darin, die Absenkung der sozialpolitischen Mindeststandards für geflüchtete Menschen zu fordern. Besonders unverantwortlich erscheinen Bestrebungen, die Sozialleistungen künftig in Form von Sachleistungen statt unbürokratisch als Geldzahlung zu gewähren. Die Landeshauptstadt Potsdam hat vor vielen Jahren aus guten Gründen als erste Kommune im Land Brandenburg die Gutscheine abgeschafft und Asylbewerber*innen die Leistungen in vollem Umfang in Form von Bargeld ausgezahlt. Der damalige Oberbürgermeister Jann Jakobs begründete dies öffentlich mit den integrationsfeindlichen Auswirkungen des Gutscheinsystems und mit dem sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Stadtverwaltung.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Welcher Mehraufwand würde der Stadtverwaltung aus der Einführung des Sachleistungsprinzips entstehen?

 

Grundsätzlich ist die Umsetzung des Sachleistungsprinzips mit einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand verbunden. Sollte es keine landesweite oder bundesweite Regelung geben, die eine einheitliche Versorgung der Asylbewerber sicherstellt, müssten Kommunen zunächst die entsprechenden Strukturen schaffen, um über ein Sachleistungssystem alle Bedarfe der Flüchtlinge abzusichern.

 

Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich folgender Mehraufwand:

 

- Sachleistungen sind teurer als Geldleistungen. Denn dafür braucht es Personal und Dienstleistende, die zum Beispiel Essen kochen und ausgeben, Kleidung verteilen, Einrichtungsgegenstände besorgen oder den Einkauf und die Lagerung organisieren, für letzteres braucht es zudem große Räumlichkeiten. Beispielsweise ist eine externe Essenversorgung in der Regel teurer als eine Selbstversorgung durch die geflüchteten Personen im Rahmen der gewährten pauschalierten Geldbeträge.

 

- Die Gewährung des notwendigen persönlichen Bedarfs als reine Sachleistungen würde es erfordern, dass wesentliche Bedarfe, durch die Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten wären. Hierzu müssten aber erst die entsprechenden Verträge mit Anbietern/Dienstleistern abgeschlossen werden.

 

- Religiöse Besonderheiten müssten individuell berücksichtigt werden und entsprechende Angebote vorgehalten werden.

 

- Weniger Selbstverantwortung der geflüchteten Personen, da diese rundum versorgt werden.

 

- Erheblich höhere Personalkosten und höherer Personalaufwand, da der angemessene Fallzahlenschlüssel pro Sachbearbeiter auf Grund der Mehrarbeit sinken würde.

 

- Im Krisenfall würde diese zusätzliche Mehrarbeit zu Verzögerungen bei der Leistungsgewährung führen.

 

- Es besteht in der Regel kein Interesse an ein Wertgutscheinsystem durch den Einzelhandel, da hier ein paralleles Bezahlsystem eingeführt werden würde, welches auch für den Einzelhandel mit zusätzlichen Kosten und Mehrarbeit verbunden ist (Rechnungen schreiben, Zahlungseingang überwachen etc.)

 

- Es wären zusätzliche Ausschreibungen und Verträge erforderlich, um die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

- Eine Essensversorgung von Grundleistungsempfängern in Wohnungen würde sich schwierig gestalten.

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