Anfrage - 23/SVV/1051

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Gemäß Beschlusslage 23/SVV/0942 „Nachhaltiger Umgang mit ausrangierten Geräten, Möbeln und Bauelementen“ vom 04.10.2023 sollen verbindliche Regelungen geschaffen werden, um durch eine kostenlose Weitergabe nicht mehr benötigter Geräte, Möbel, Einrichtungsgegenstände und Bauelemente an gemeinnützige Vereine oder durch eine Versteigerung analog der regelmäßigen Auktionen des Fundbüros eine Nachnutzung zu ermöglichen.

Gemäß der Kleinen Anfrage 23/SVV/0840 gibt es eine solche Praxis derzeit für Potsdamer Schulen und Kindertageseinrichtungen bisher nicht einmal im Ansatz, im Gegenteil ist bekannt geworden, dass sogar funktionsfähige, teure elektronische Geräte wie elektronische Tafeln derzeit entsorgt werden, weil durch den Digitalpakt eine Vereinheitlichung erfolgen soll.

Der oben gefällte Beschluss braucht daher die schnellstmögliche Umsetzung für alle öffentlichen Liegenschaften.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Gilt der im Oktober gefällte Beschluss uneingeschränkt auch für alle Potsdamer Schulen und Kindertageseinrichtungen, die sich in städtischen bzw. vom Kommunalem Immobilien Service (KIS) verwalteten Gebäuden befinden?

 

Der Beschluss 23/SVV/0942 „Nachhaltiger Umgang mit ausrangierten Geräten, Möbeln, und Bauelementen“ vom 04.10.2023 gilt auch für alle Potsdamer Schulen und städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

Der KIS wird, soweit technisch und wirtschaftlich möglich und sinnvoll, im Rahmen der Ausschreibung von Rückbauleistungen eine Wiederverwertung von nutzungsfähigen Bauelementen (z.B. Fenster, Türen, Sanitärobjekte usw.) vorsehen.

 

Ein Austausch von veraltetem bzw. stark verschlissenem Mobiliar in den Schulen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) findet sukzessive in Abhängigkeit der dafür vorhandenen Haushaltsmittel statt. In vielen Fällen lässt der Zustand des Mobiliars lediglich eine Entsorgung zu.

 

In begründeten Einzelfällen wurde bereits in der Vergangenheit geprüft, ob über Vermittlungsmöglichkeiten bei Fördervereinen der Schulen eine Nachnutzung bzw. kostenlose Weitergabe von Schulmobiliar realisierbar ist.

 

Richtig ist, dass beginnend mit der Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpakts eine standardisierte Ausstattung der Potsdamer Schulen erfolgen soll. Mit dem DIKOM ist vereinbart, dass auszutauschende und noch nicht abgeschriebene digitale Tafeln zunächst in den Schulen abgeholt, ins Lager des Fachbereichs E-Government gebracht und dort auf Funktionsfähigkeit und weitere Verwendbarkeit geprüft werden. Die Nachnutzung soll – soweit Passfähigkeit besteht - vorrangig in Beratungsräumen der Verwaltung erfolgen.

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