Änderungs- /Ergänzungsantrag - 23/SVV/0518-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebühren für Bewohnerparkausweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Änderungs- /Ergänzungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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22.11.2023
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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24.01.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bewohnerparkausweisgebührenordnung dergestalt zu überarbeiten, dass die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf mindestens €120 festgelegt wird, um wenigstens die Bewirtschaftungskosten eines Stellplatzes in den Gebühren abzubilden. Die Höhe der Bewirtschaftungskosten ist nach weiteren fünf Jahren erneut zu ermitteln.
Erläuterung
Die Gebühr von €30 Euro pro Jahr für einen Bewohnerparkausweis war lange Zeit bundesweit gültig und gilt in Potsdam bis heute. Der Bundesgesetzgeber hat erkannt, dass diese pauschale und sehr niedrige Gebühr angesichts knapper und begehrter öffentlicher Flächen nicht mehr zeitgemäß ist und hat im Jahr 2020 durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise anzupassen. Im Dezember 2022 hat das Land Brandenburg per Verordnung den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst zu gestalten.
Die Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 23/SVV/0556 hat ergeben, dass die Bewirtschaftung eines Bewohnerparkplatzes in Potsdam den kommunalen Haushalt mit jährlich €111,60 belastet. Nicht eingerechnet sind Kosten für Verwaltung und Kontrolle. Die Landeshauptstadt Potsdam bezuschusst mithin jeden Bewohnerstellplatz mit mindestens €81,60 pro Jahr, was bei etwa 8.300 im Umlauf befindlichen Ausweisen einem jährlichen Verlust von €677.280 entspricht. Eine derartige Subvention widerspricht dem Grundsatz einer Haushaltswirtschaft, die nach §63 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg „sparsam und wirtschaftlich zu führen“ ist. Insbesondere angesichts der angespannten Haushaltslage der Landeshaupstadt, die ein künftiges Stabilisierungsprogramm erfordert, ist ein solcher Verzicht auf Einnahmen nicht vermittelbar.
Eine stetige Bezuschussung von Bewohnerparkplätzen durch die Landeshauptstadt ist zudem durch keine Beschlusslage gedeckt, sie benachteiligt Bürgerinnen und Bürger ohne Auto und setzt verkehrpolitisch falsche Anreize. Daher sollten die Gebühren für Bewohnerparkausweise so festgelegt werden, dass die Bewirtschaftung wenigstens kostendeckend erfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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