Antrag - 23/SVV/1128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Stellungnahmen der Verwaltung zu neuen Anträgen die Umsetzbarkeit weiter zu untergliedern. Stellung zu nehmen ist zu den Aspekten:

  • finanzielle Auswirkungen und die Möglichkeiten einer Umsetzung im laufenden Haushalt
  • notwendiger Personalaufwand und tatsächlich vorhandene auch zeitliche Möglichkeiten
  • Möglichkeiten, digitale Angebote auch im Rahmen des Smart City Projektes zu nutzen und
  • unter Berücksichtigung der aktuellen Personal- und Haushaltslage eine Aussage zur Umsetzbarkeit zu treffen. Dabei sind bei haushaltsrelevanten Anträgen der Stadtverordnetenversammlung mögliche Deckungsquellen aufzuzeigen.

Dabei sind bei den Anträgen der Verwaltung die gleichen Bewertungen vorzunehmen und Aussagen zu treffen.

Dem Hauptauschuss ist bis Dezember 2023 ein Vorschlag zur Umsetzung und abschließenden Beschlussfassung zu unterbreiten.

 

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Erläuterung

Neue Anträge der Fraktionen und der Verwaltung haben in der Regel einen personellen und finanziellen Aufwand zur Folge, der häufig nicht im Rahmen des laufenden Verwaltungshandeln gedeckt werden kann. Aufgrund der angespannten Personal- und Haushaltslage ist es zunehmend notwendig, bei der Beschlussfassung die Grenzen der Möglichkeiten klar aufzuzeigen und ggf. politisch Schwerpunkte und Prioritäten festzulegen. Dazu ist es notwendig, den Stadtverordneten transparent darzustellen, welchen Handlungsspielraum es gibt und welche begrenzenden Aspekte bei den Beratungen in den Ausschüssen und bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen sind. Die Stellungnahmen der Verwaltung bieten hierzu eine erste Möglichkeit, Anträge entsprechend einzuordnen. Dazu gehören auch die Anträge der Verwaltung.

 

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Anlagen

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