Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/1172

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass dem Ortsbeirat spätestens bis Januar 2024 eine Liste der Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Nebenanlagen (Gehwege) im Ortsteil vorgelegt wird, für welche verwaltungsseitige Bedarfe zur grundhaften Instandsetzung, des Ausbaus oder der Sanierung gesehen werden. Die Liste sollte ggf. abschnittsweise die gesehenen Bedarfe und den zeitlichen Horizont der durchzuführenden Maßnahmen umfassen. Als Anhaltspunkt kann die nachfolgende Liste mit Straßen, Wegen und Plätzen im Ortsteil genutzt werden:

  • Krampnitz: Rotkehlchenweg südlich und östlich der Revierförsterei
  • Krampnitz: Hannoversche Straße
  • Krampnitz: Gellertstraße (insb. Hausnummern 1-3)
  • Fahrland: Ketziner Straße zwischen Ortseingang aus Richtung Neu Fahrland bis Abzweig Marquardter Straße
  • Fahrland: Marquardter Straße zwischen Ketziner Straße und Gewerbegebiet an der Marquardter Straße
  • Fahrland: Kietzerstraße
  • Fahrland: Weberstraße
  • Fahrland: Ketziner Straße zwischen Abzweig Marquardter Straße bis Abzweig Königsweg
  • Fahrland: Kaiserplatz
  • Fahrland: Döberitzer Straße zwischen Ketziner Straße und Gartenstraße
  • Kartzow: Kartzower Dorfstraße
  • Kartzow: Glienicker Weg
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Erläuterung

 

Nach § 46 Abs. 3 Punkt 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg entscheidet der Ortsbeirat über die „Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht“. Mit dem Antrag soll erreicht werden, dass einerseits die vom Ortsbeirat gesehenen Bedarfe und die verwaltungsseitig gesehenen Bedarfe abgeglichen werden. Weiterhin soll sie als Grundlage für der Prioritätenfestlegung des Ortsbeirates dienen. Sie muss daher nicht die konkretisierte Maßnahme, sondern nur den gesehenen Bedarf und den derzeit avisierten Umsetzungszeitraum umfassen.

 

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