Beschlussvorlage - 23/SVV/0929

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung gemäß Anlagen.

 

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Erläuterung

Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung sind auch die Kosten für die Friedhofs- und Bestattungsleistungen gestiegen. Die Friedhofsgebühren sollen an die allgemeine Kostentwicklung angepasst werden und einen angemessenen Kostendeckungsgrad erzielen. Es ist eine 100%ige Deckung der gebührenrelevanten Kosten vorgesehen. Der Plankostendeckungsgrad liegt bei 81%.

 

Da die Friedhöfe nicht nur Bestattungsort, sondern auch Grün- und Erholungsfläche mit stadtklimatischer Funktion im Stadtgebiet darstellen, werden die nicht für Bestattungen relevanten Flächen (z.B. Wald, Kriegs- und Ehrengräber, nicht zur Bestattung nutzbare Flächen, bebaute Flächen) bei der Kalkulation der Gebühren nicht einbezogen. Diese Flächen zählen zum sogenannten grünpolitischen Wert, welcher flächenmäßig 30,2 % ausmacht.

 

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Anlagen

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