Beschlussvorlage - 23/SVV/1241

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 141-11 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Mitte“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

In einem Entwicklungsbereich sind gemäß § 166 Abs. 1 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklungsziele Bebauungspläne aufzustellen. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden.

 

Für die Allgemeinen Wohngebiete WA 2 und WA 3 im Bebauungsplan Nr. 141-1 sowie das Allgemeine Wohngebiet WA 2 und das Urbane Gebiete MU 3 im Bebauungsplan Nr. 141-4 soll ein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Aufgrund des sachlichen und räumlichen Zusammenhangs sollen die beiden Änderungsbereiche in dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 141-11 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Klinkerhöfe Mitte“ zusammengefasst werden.

 

Grundlage für die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist die vorliegende Fortschreibung der Masterplanung Entwicklungsbereich Krampnitz – Bereich Klinkerhöfe (Anlage zur Begründung,
Anlage 3).

 

Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

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Anlagen

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