Beschlussvorlage - 23/SVV/1244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zur Sicherstellung der Finanzierung des ÖPNV-Angebotes im Jahr 2024 wird der Oberbürgermeister beauftragt die Dritte Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Finanzierung der übrigen ÖPNV-Leistungen der ViP sowie für das Betreiben der Fähre F1 zwischen der LHP und der SWP (Finanzierungsvereinbarung) zu unterzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

Die Landeshauptstadt Potsdam ist Aufgabenträger für den übrigen ÖPNV. Zur Erfüllung dieser Aufgabe  ist die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) an einen internen Betreiber nach den Bestimmungen der VO 1370/2007 mit Wirkung zum 1. Juli 2018 und für die Dauer von 15 Jahren mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Straßenbahnen und Kraftfahrzeugen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt betraut worden (Beschluss 17/SVV/0851 vom 06.12.2017).

Die Finanzierung dieses Verkehrsangebotes der ViP ist in der Finanzierungsvereinbarung zwischen der LHP und der SWP für die Jahre 2018 bis 2023 geregelt. Vereinbarungsgemäß ist nun die Finanzierung für die kommenden 5 Jahre auf Basis der Wirtschaftsplanung der ViP festzulegen. Im beiderseitigen Einvernehmen kann von diesem Zeitraum abgewichen werden.

Auf Grund der Einführung des Deutschlandtickets haben sich die Fahrgeldeinnahmen bei der ViP entsprechend verringert (ca. 1.600 TEURO weniger). Des Weiteren sind die Personalkosten durch Tarifsteigerungen angestiegen (knapp 3.500 TEURO). Ebenso sind die Kosten für Diesel und Fahrstrom sowie die Instandhaltung auf Grund der gestiegenen Energiekosten um ca. 1.500 TEURO gestiegen.

Das Defizit der ViP beträgt somit gemäß vorgelegtem Wirtschaftsplan im Jahr 2024 34.572 TEURO. Zur Finanzierung dieses Angebotes stellt die LHP 17.829 TEURO aus dem Haushalt zur Verfügung. Im Produktkonto 5470003.5315000 sind dafür 8.880 TEURO Eigenmittel und im Produktkonto 5470002.5315000 8.948 TEURO Landesmittel gemäß ÖPNV-Gesetz eingestellt.

Das verbleibende Defizit von 16.743 T € wird aus dem Querverbund der SWP zur Verfügung gestellt. Dabei kann die SWP auf zweckgebundene Rücklagen der LHP von insgesamt 11.000 TEURO zurückgreifen.

Für die ViP sollte die SWP gemäß 2. Änderungsvereinbarung vom 03.01.2022 einen Planungskostenzuschuss von 2.099 TEURO im Jahr 2023 und 1.589 TEURO im Jahr 2024 erhalten. Diese werden nun erst später benötigt, so dass diese Zahlungen erst in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Der § 6 Absatz 3 wird daher entsprechend angepasst.

Damit das ÖPNV-Angebot über den 31.12.2023 hinaus sichergestellt werden kann, soll für das Jahr 2024 eine Vereinbarung geschlossen werden.

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Anlagen

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