Beschlussvorlage - 23/SVV/1249

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis 3012 („FB 23 –

Regionalteam 1-4 – Hilfen zur Erziehung“) im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 791.500 EUR im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt für die Finanzierung von Hilfen zur Erziehung (HzE-Leistungen)

 

Die Deckung des Mehrbedarfes erfolgt im Haushaltsjahr 2022 aus Minderaufwendungen/-auszahlungen des Geschäftsbereiches 5 (Anlage).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ x keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

Dem FB 23 obliegt nach § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung. Diese sind kommunale Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie ihre Personensorgeberechtigten nach §§ 27ff. SGB VIII. In Potsdam wurden im Jahr 2023 bisher 2392 Hilfen für junge Menschen im Bereich Hilfe zur Erziehung (weiter: HzE) gewährt (Stand: 27.10.2023). Im Gesamtjahr 2022 waren es 2541 Hilfen. Hierbei werden sowohl ambulante Hilfen, stationäre Hilfen, Hilfen im Rahmen des Pflegekinderdienstes sowie Kindeswohlgefährdungen gezählt. Nicht enthalten sind Beratungsleistungen innerhalb des Allgemeinen Sozialen Dienstes. 

Die Landeshauptstadt Potsdam übernimmt als Sozialleistungsträger bei der Ausführung des SGB VIII die Organisations-, Personal-, Planungs- und Finanzhoheit. Die Ausweitung der Angebote in HzE sowie steigende Fälle haben zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der benötigten finanziellen Ressourcen, die aus Eigenmittel bereitgestellt werden müssen. Finanzielle Aufwendungen und Fallzahlen steigen tendenziell seit Jahren an.

 

Leistungen in HzE werden dabei primär über folgenden Unterprodukte des Deckungskreises 3012 „FB 23 - Regionalteam 1- 3 4 – Hilfe zur Erziehung (HzE)“ finanziert:

  • 3632000 – Hilfen gemäß § 16 bis § 20 SGB VIII;
  • 3633000 – Hilfen gemäß § 27 bis § 35 SGB VIII;
  • 3634000 – Hilfen gemäß § 41 i.V. m. § 27 bis 35, § 42 SGB VIII.

 

Anknüpfend an Berichte des Controllings des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie sowie unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Rechnungsbegleichung ist für das Haushaltsjahr 2022 ein Mehrbedarf i. H. v. rd. 791.500,00 EUR absehbar.

Zusätzlich zum zu beschließenden Mehrbedarf im genannten Deckungskreis (DK) 3012 wurden zur Sicherung der Liquidität bis Dezember 2022 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 22/SVV/1062 bereits 3.149.500 EUR überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt.

Für den nunmehr erhöhten Bedarf in Summe von 791.500,00 €. ist gem. Haushaltssatzung ein weiterer Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam notwendig.

Die zusätzliche Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2022 über 791.500,00 EUR ist zur Abgrenzung periodenfremder Buchungen aus dem Haushaltsjahr 2023 zum Ausgleich der Mehrauszahlungen in 2023 (über die Übertragung der Ermächtigung bzw. Haushaltsresten) notwendig. Diese periodenfremden Buchungen (z. B. verspätet eingereichte Abrechnungen von Trägern) belasten gegenwärtig den Deckungskreis 3012 im Haushaltsjahr 2023 und sind gem. der Richtlinie zum Jahresabschluss 2022 in das betreffende Haushaltsjahr abzugrenzen.

Im Haushaltsjahr 2022 wurden mit der Haushaltsplanung 2022 für den gesamten Deckungskreis 3012 („FB 23 – Regionalteam 1-4 HzE/Jugendförderung u. –arbeit“)

  • Aufwendungen in Höhe von  47.449.800,00 EUR eingeplant.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlageneinbringung ergaben sich unter Berücksichtigung bereits vorgenommener Mittelübertragungen sowie des per 22/SVV/1062 beschlossenen überplanmäßigen Aufwandes fortgeschriebene Haushaltsansätze in folgender Höhe:

  • Aufwendungen in Höhe von  51.831.058,74 EUR

 

Nach aktuellem Berichtsstand inkl. der bereits feststehenden abzugrenzenden periodenfremden Buchungen (ca. 690.000,00 EUR bereits gebucht, somit ca. 101.500,00 EUR noch als Abrechnung erwartet) ist jedoch zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung zum Jahresabschluss 2022 mit

  • Aufwendungen in Höhe von  52.622.558,74 EUR. zu rechnen.

 

Begründung der Mehrbedarfe:

Ursächlich für die erweiterten finanziellen Bedarfe im Haushaltsjahr 2022 im Bereich HzE sind deutlich gestiegene Fallzahlen im Großteil der Hilfearten in Verbindung mit ebenfalls gestiegenen Kostensätzen der einzelnen Hilfearten. Beide Kenngrößen liegen dabei über den der Haushaltsplanung 2022 zugrundeliegenden Parametern, was in Konsequenz zum angezeigten Defizit führt. Ein derartiger Anstieg war dabei zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar.

Die Entwicklung ist exemplarisch der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Hilfeart

2022

Plan

Ist

Fallzahl

Kostensatz

Fallzahl

Kostensatz

Stationäre Hilfen §34 SGB VIII

250

169 €/d

313

207,57 €/d

Hilfen nach §19 SGB VIII (Mutter/Kind)

25

125 €/d

28

128,86 €/d

Flexible Hilfen §27 (2) SGB VIII

300

64 €/h

303

61,72 €/h

 

 

Vom das Haushaltsjahr 2022 betreffenden Mehrbedarf i. H. v. 791.500,00 EUR sind dabei bereits periodenfremde Aufwendungen inkl. der entsprechenden Auszahlung i. H. v. ca. 690.000,00 EUR erfolgt.

Das offene Defizit ist gegenwärtig nur durch entsprechenden Beschluss zum vorliegenden Antrag zu decken. Die vorgeschlagene Deckungsquelle ist dabei der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Gewährung und anschließende Finanzierung der Leistungen (Hilfen zur Erziehung) sind unabweisbar und unaufschiebbar. Somit ist eine Zustimmung zum entsprechenden Antrag mithin zwingend erforderlich.

Reduzieren

Anlagen

Loading...