Anfrage - 23/SVV/1299

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Bei der gemeinsamen Sitzung des HA mit PM wurde von den EWP zum Thema Bekämpfung des Wassermangels vorgetragen und gesagt, dass im Zusammenhang mit dem Klärwerk “Am Lerchensteig“ eine acht Hektar große PV-Anlage vorgesehen sei.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Inwieweit ist die Lenne´sche Feldflur von diesem Vorhaben betroffen?

 

Infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine bestand im Jahr 2022 große Ungewissheit darüber, ob die Energieversorgung in Deutschland weiterhin dauerhaft gewährleistet ist. Zu den Sofortmaßnahmen, die die Bundesregierung deshalb ergriffen hat, um die Versorgung der Bevölkerung sowie von Betrieben und anderen Einrichtungen mit Strom sicherzustellen, gehört unter anderem die Stärkung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Demnach ist die Nutzung erneuerbarer Energien durch Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung als „im überragenden öffentlichen Interesse" liegender Belang bei allen behördlichen Planungen und Entscheidungen in der Abwägung zu berücksichtigen. Im Rahmen einer solchen Schutzgüterabwägung soll dieser Belang vorrangig eingebracht werden.

Vor diesem Hintergrund gibt es noch nicht abgeschlossene Überlegungen der EWP, auf Flächen in der Nachbarschaft des Klärwerkes Nord in Nedlitz Photovoltaikanlagen zu errichten. Im Ergebnis erster Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden der Stadt und des Landes sind bereits Flächen identifiziert worden, die unter Würdigung denkmalfachlicher Gesichtspunkte auf der einen und dem besagten überragenden besonderen Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien auf der anderen Seite als Standort für Photovoltaikanlagen grundsätzlich infrage kommen. Der Umstand, dass die bislang betrachteten Flächen in „Randbereichen" der Feldflur liegen, lässt den bislang gefundenen Kompromiss als ausgewogen und gut vertretbar erscheinen.

 

Es wird im Rahmen einer weiteren Konkretisierung des Vorhabens Aufgabe aller Fachbehörden und der EWP sein, die Beeinträchtigungen für die denkmalgeschützten Elemente der Bornimer Feldflur so gering wie möglich zu halten und dabei insbesondere auch Umweltbelange angemessen zu berücksichtigen.

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