Antrag - 23/SVV/1292

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde Potsdam dem Geschäftsbereich 2, Bildung, Kultur, Jugend und Sport, zuzuordnen.

Reduzieren

Erläuterung

Die Anliegen der Unteren Denkmalschutzbehörde sind für die Kultur der Landeshauptstadt Potsdam von existenzieller Bedeutung. Durch die bisherige Zuordnung des Geschäftsbereiches 4, Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, werden Zielkonflikte nicht mehr auf Augenhöhe möglichst konsensual gelöst.

Durch eine Trennung der Unteren Denkmalschutzbehörde aus dem Geschäftsbereich 4, Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, und Zuordnung zum GB 2, Bildung, Kultur, Jugend und Sport, kann eine gleichberechtigte Interessenwahrnehmung eher erfolgen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...