Beschlussvorlage - 23/SVV/1301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Dem Flächentausch zwischen der Gemeinde Nuthetal und der Landeshauptstadt Potsdam sowie der damit verbundenen freiwilligen Kreisgebietsgrenzenanpassung entsprechend den Ausführungen der Anlage 2 wird zugestimmt

 

  1. Dem dazu entwickelten Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Nuthetal und der Landeshauptstadt Potsdam (siehe Anlage 4) wird zugestimmt.

 

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Erläuterung

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis für einen Flächentausch zwischen der Gemeinde Nuthetal und der Landeshauptstadt Potsdam und einer damit verbundenen Kreisgebietsgrenzenanpassung. Zu diesem Zweck soll ein Gebietsänderungsvertrag beschlossen werden. 

Nähere Informationen ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

Anlage 1 Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“,
5. Änderung mit Lage des Flächentauschbereichs im Bebauungsplangebiet  (1 Seite)

Anlage 2 Übersicht Tauschflächen und Kreisgebietsgrenze    (1 Seite)

Anlage 3 Kurzeinführung        (2 Seiten)

Anlage 4             Gebietsänderungsvertrag mit Anlage     (4 Seiten)

Die entsprechende Beschlussvorlage (DS 23/SVV/0653) wurde bereits am 12.09.2023 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes beraten und der Stadtverordnetenversammlung einstimmig zum Beschluss empfohlen.

In der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2023 wurde die Beschlussvorlage mit Stimmenmehrheit beschlossen (DS 23/SVV/0653). Versehentlich wurde jedoch vergessen, das Mehrheitsverhältnis genau zu erfassen und zu dokumentieren. Gemäß § 6 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung müssen Gebietsänderungsverträge von den Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder beschlossen werden. Diese muss auch entsprechend protokolliert und im Beschluss dokumentiert werden. Die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.12.2023 zu wiederholen. Das Mehrheitsverhältnis ist genau zu erfassen und zu dokumentieren, dabei ist darauf zu achten, dass für den Beschluss die absolute Mehrheit benötigt wird. Zusätzlich wurde klarstellend auf Seite 2 der Anlage 3 der Beschlussvorlage der einschlägige Gesetzestext der Brandenburgischen Kommunalverfassung komplett zitiert.

alt: Der Beschluss zur Gebietsänderung bedarf, gemäß § 6 Abs. 4 Brandenburgischer Kommunalverfassung der absoluten Stimmenmehrheit in der Stadtverordnetenversammlung.

 

neu: Gemäß § 6 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung müssen Gebietsänderungsverträge von den Gemeindevertretungen der beteiligten Gemeinden mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder beschlossen werden.

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Anlagen

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