Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/1215

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gräben V 001 und V 012 Polder 12/0 nach den Vorgaben des Gewässerunterhaltungsplanes gepflegt werden und die untere Wasserbehörde ihrer Pflichtaufgabe im Rahmen der Gewässeraufsicht nachkommt.  Zur Kontrolle, auch der zuständigen unteren Wasserbehörde, sind sämtliche Arbeiten gemeinsam durch Vertreter des Wasser- und Bodenverbandes, der unteren Wasserbehörde der Stadt Potsdam und des Ortsbeirates auf deren sorgfältige Ausführung zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

Der Ortsbeirat zweifelt die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen gemäß dem Gewässerunterhaltungsplan an und sieht die Gewässeraufsichtspflicht als Pflichtaufgabe seitens der unteren Wasserbehörde nicht ausreichend wahrgenommen.
Bereits im Frühjahr 2023 angemahnte nicht durchgeführte Unterhaltungsmaßnahmen sind bis zum heutigen Tage nicht umgesetzt, noch sind diese für die derzeit anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen.
Eine Klärung, der für die Unterhaltungsmaßnahmen notwendigen Befahrbarkeit privater Grundstücke, ist bislang nicht erfolgt.
Da sich die Gräben in der Ortslage Grube befinden, die Gräben eine wichtige Funktion im Ortsteil haben, ist sehr wohl die Zuständigkeit des Ortsbeirates gegeben und eine Teilnahme an den Gewässerschauen nicht nur Sinnvoll sondern auch dringend notwendig.

Loading...