Anfrage - 23/SVV/1339
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung des einsturzgefährdeten Daches – ehemaligen Viktoria Garten Restaurant
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Dr. Günther, Fraktion Sozial.DIE LINKE.Potsdam
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.12.2023
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Erläuterung
Das stadtteilprägende ehemalige Kino Charlott steht seit mehr als 20 Jahren leer und verfällt zusehens. Das gesamte denkmalgeschützte Gebäude ist stark einsturzgefährdet, das Dach ist bereits seit Jahren teilweise eingestürzt.
Das Holzdach des historisch besonders wertvollen ehemaligen Ballsaals des ehemaligen Viktoria-Garten-Restaurants kann jederzeit, v.a. jetzt unter einer Schneelast, zusammenstürzen. Bereits 2011 wurde ja von der Stadt gegen den Grundstückseigentümer eine denkmalrechtliche Sicherungsverfügung erlassen, wobei nach Auskunft in der DS 23/SVV/1044-01 das Verfahren zu ihrer Durchsetzung jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wie wird der drohende Einsturz des Holzdaches des historisch besonders wertvollen ehemaligen Ballsaals verhindert?
Bekanntermaßen läuft hierzu und zu weiteren Sicherungsmaßnahmen ein ordnungsbehördliches Verfahren. Weitere Auskünfte zu diesem laufenden ordnungsbehördlichen Vorgang zu geben, ist aus Rechtsgründen nicht möglich. Allgemein kann gesagt werden, dass die Denkmalschutzbehörde seit 2011 bei den jeweiligen Eigentümern darauf drängt, Sicherungsmaßnahmen durchzuführen. Ordnungsbehördliche Anordnungen, mit denen .dieses Ziel erreicht werden kann, wurden getroffen. Verfahren zu ihrer Durchsetzung sich jedoch noch nicht abgeschlossen.
Mit der unlängst erteilten Baugenehmigung sind die Voraussetzungen für die Nutzbarmachung des denkmalgeschützten Gebäudes geschaffen. Die Baugenehmigung ermöglicht den Erhalt der Gebäudesubstanz und eine denkmalverträgliche Nachnutzung. Die Denkmalschutzbehörde drängt den Eigentümer deshalb zurzeit, diese Baugenehmigung zügig umzusetzen.