Anfrage - 23/SVV/1340

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Für das Grundstück der Holzhaussiedlung Vorderkappe wurde 2008 eine Sanierung der Gebäude oder eine Neubebauung auf ehem. Mülldeponiegelände geprüft und wirtschaftlich nicht durchführbar erklärt. 2014 wurde von der ProPotsdam erklärt, dass einige der 14 Häuser noch bewohnt sind, alle Mieter unbefristete Mietverhältnisse haben und demnach so lange dort wohnen bleiben können, wie sie möchten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wieviele Mieter mit unbefristeten Mietverträgen wohnen noch in den 14 Reihenholzhäusern "An der Vorderkappe" 11- 20 und 25 bis 28?

 

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 BbgKVerf besteht ein Auskunftsrecht in allen Angelegenheiten, in denen die Verbandskompetenz der Gemeinde gegeben ist und über welche die Verwaltung folglich Kenntnis hat oder erlangen kann. Es besteht hingegen keine Pflicht der Verwaltung, angefragte Informationen, über welche bislang mangels Zuständigkeit keine Kenntnis erlangt wurde, zu erheben oder sich zu beschaffen. Die hier angefragten Informationen betreffen privatrechtliche Vertragsverhältnisse der ProPotsdam GmbH, welche in die alleinige Zuständigkeit der Geschäftsführung der ProPotsdam GmbH fallen.

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