Mitteilungsvorlage - 23/SVV/1214

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur informiert die Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis zur Aktualisierung der verkehrsbehördlichen Überprüfung zur Festsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen, Kitas und Hort- sowie Senioreneinrichtungen.

 

Aufgrund der stetig wachsenden Bevölkerung in Potsdam bleibt festzustellen, dass auch die Anzahl an Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Hort- und Senioreneinrichtungen zunimmt und diese wichtige Bestandteile der Stadtentwicklung bilden.

 

In Fortführung der verkehrsbehördlichen Überprüfungen zur Möglichkeit der Festsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h wurden die Standorte vor Schulen, Kitas und Hort- und Senioreneinrichtungen gesamtheitlich im Stadtgebiet überprüft (s. auch DS 18/SVV/0062).

 

Im Ergebnis kann resümiert werden, dass im Rahmen der Schulwegenovellierung die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Umsetzung von Tempo 30 km/h an allen Standorten (70 Schulen, 155 Kitas und Horte sowie ca. 91 Senioreneinrichtungen) vollständig abschließen konnte. Die Geschwindigkeitsrestriktionen unterliegen hierbei entweder einer Tempo-30-Zonenregelung oder der verkehrsbehördlichen Anordnung einer Tempo-30-Strecke.

 

Dabei wurden zeitliche Beschränkungen der Geschwindigkeitsbeschränkung bedarfsgerecht an die jeweiligen Standorte angepasst. Hier sind vor allem die Zeiten relevant, an welcher die Einrichtung hauptsächlich genutzt wird. Zu unterscheiden sind hierbei die absoluten Beschulungs- und Öffnungszeiten gegenüber den Hauptnutzungszeiten, sowie das Nutzungsverhalten der unterschiedlichen Einrichtungen.

 

Diese einzelfallbezogene, den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung entsprechende zeitliche Festlegung der Geschwindigkeitsbeschränkung, entspricht den Vorgaben der maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.

Es besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit für jede Einrichtung bei Änderung der Betriebs-, Dienst- oder Funktionszeiten, sich mit der Bitte um Anpassung / Änderungen von Zeiträumen an die Verwaltung zu wenden.

 

Hauptaugenmerk der Verwaltung liegt hier entsprechend der prosperierenden Entwicklung von Potsdam besonders bei Schul-, Hort-  und Kitaeinrichtungen. Seit der letzten umfangreichen Betrachtung 2016 sind die folgenden neue Schulstandorte hinzugekommen:

 

  1. 2017 Grundschule Am Jungfernsee an der Esplanade (Container)
  2. 2019 Grundschule Bornim in der Potsdamer Straße
  3. 2019 Gesamtschule am Schloß an der Esplanade (Container)
  4. 2020 Grundschule Am Jungfernsee Umzug an neuen Standort Fritz-v.-der-Lancken-Straße
  5. 2021 Grundschule am Telegrafenberg in der Hannah-Arendt-Straße
  6. 2022 Dalton-Gymnasium am Voltaireweg im Oberstufenzentrum II.
  7. 2023 Erweiterung Grundschule Eisenhardt in der Hebbelstraße

 

In diesem Zeitraum sind weiterhin 5 Horteinrichtung neu eröffnet worden. Die Standorte werden bereits im Vorfeld in Bezug auf die Verkehrssicherheit bewertet, so dass zur Eröffnung die möglichen sicherheitserhöhenden Maßnahmen, wie möglichst auch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h, wenn nicht schon vorhanden, umgesetzt sind.

 

Generell werden i.d.R. neue Standorte für Schulen, Kitas und Hort- und Senioreneinrichtungen bereits im Planungsprozess durch die Straßenverkehrsbehörde begleitet und straßenverkehrsbehördlich beurteilt. Die sich daraus folgenden Maßnahmen werden eingeleitet und umgesetzt, so dass die Vorgaben der sogenannten Schulwegenovelle das normale Verwaltungshandeln darstellen.

 

Aktuell wirkt die Straßenverkehrsbehörde bei der Planung und Entwicklung des neuen Schulstandortes für das Dalton-Gymnasium an der Pappelallee/Reiherweg aktiv mit, um auch dort möglichst sicherzustellen, dass mit Aufnahme des Lehrbetriebes die etwaigen notwendigen Geschwindigkeitsreduktionen umgesetzt sind.

 

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