Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Für den internationalen Tag des Ehrenamts „Ehre, wem Ehre gebührt“ am 17.02.2024“ werden

 

1070,00 €

 

aus dem Sachaufwand des Ortsteils zur Verfügung gestellt.

 

Reduzieren

Erläuterung

In seiner Sitzung am 20.04.2023 hat der Ortsbeirat im Grundsatz beschlossen, die Maßnahme zu unterstützen (sh. DS 23/SVV/0249). Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 09.10.2023 wird nach Prüfung, gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung nunmehr dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt.

 

Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.

 

Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.

Loading...