Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0005
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für 2024; Ortsbeirat Golm, hier: internationaler Tag des Ehrenamts "Ehre, wem Ehre gebührt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Golm; Kathleen Knier, Ortsvorsteherin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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18.01.2024
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Erläuterung
In seiner Sitzung am 20.04.2023 hat der Ortsbeirat im Grundsatz beschlossen, die Maßnahme zu unterstützen (sh. DS 23/SVV/0249). Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 09.10.2023 wird nach Prüfung, gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung nunmehr dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt.
Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.
Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.