Beschlussvorlage - 24/SVV/0006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Wirtschaftsplan 2024 des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

  1. den Festsetzungen
  1. des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan,
  2. der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit,
  3. des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen,
  4. des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung,
  1. dem Erfolgsplan und
  2. dem Finanzplan.

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

  • einen Vorbericht,
  • eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken,
  • eine Stellenübersicht,
  • eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen,
  • eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre.

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Wirtschaftsplan des KIS für das Wirtschaftsjahr 2024 vorgelegt.

 

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2024 Kreditaufnahmen für Investitionen i. H. v. 43,7 Mio. EUR (Plan Vorjahr: 68,5 Mio. EUR) vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 68,4 Mio. EUR (Plan Vorjahr: 67,1 Mio. EUR) erforderlich. Gemäß § 74 Abs. 2 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und gemäß § 73 Abs. 4 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich.

 

 

 

Eckdaten und Schwerpunkte

Die Eckdaten und Schwerpunkte des Wirtschaftsplans 2024 sind im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) ausführlich dargestellt.

 

Im Zentrum der Tätigkeit des KIS steht neben der Bewirtschaftung der Liegenschaften des KIS und des Finanzvermögens der LHP die Umsetzung des anspruchsvollen Investitionsplans für die LHP.

 

Der Wirtschaftsplan des KIS sieht Investitionen in den Jahren 2024 bis 2027 i. H. v. ca. 370,5 Mio. EUR vor. Der überwiegende Teil der Investitionen (ca. 274,5 Mio. EUR bzw. rd. 74%) betrifft die Potsdamer Bildungsinfrastruktur. Die Mittel werden vor allem für den Neubau und die Erweiterung von Schulkapazitäten sowie für Kitas und Schulsportstätten verwendet.

 

Der Investitionsplan 2024 schreibt im Wesentlichen die Mittelfristplanung der Vorjahre fort. Der Schwerpunkt liegt auf der Weiterführung der in den Vorjahren geplanten Projekte.

 

Die bisher im Wirtschaftsplan vorgesehenen Ansätze zur Sanierung des Rathauses mit Städtebaufördermitteln, Zuschüssen der Landeshauptstadt Potsdam und Kreditmitteln des KIS sowie für die Neugestaltung des Verwaltungscampus in der Friedrich-Ebert-Str. / Hegelallee werden im bisherigen Umfang fortgeschrieben und sehen für den Zeitraum 2024-2027 allein Investitionen i. H. v. 70,5 Mio. EUR vor. Dies entspricht rd. 19% des Investitionsvolumens in dieser Zeit. (Zum Vergleich: Für den Zeitraum 2023-2026 betrug die Höhe 48,8 Mio. EUR.) Nach Verabschiedung des Konzepts für eine langfristige Neugestaltung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur der LHP werden im Rahmen der kommenden Wirtschaftspläne Anpassungen am Investitionsbedarf vorgenommen.

 

Zur Umsetzung des geplanten Investitionsvolumens sind für das Wirtschaftsjahr 2024 Zuschüsse der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich durchgeleiteter Fördermittel, i. H. v. 17,1 Mio. EUR, Eigenmittel des KIS i. H. v. 1,8 Mio. EUR und Kreditmittel i. H. v. 43,7 Mio. EUR eingeplant. Die Kreditmittel stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK). Da insbesondere bei langlaufenden Projekten der Investitionsplan nur einen zeitlich begrenzten Ausschnitt zeigen kann, ist zur besseren Transparenz der Beschlussvorlage als Anlage 2 eine separate Projektübersicht beigefügt, aus der die angesetzten Gesamtkosten der einzelnen Projekte ersichtlich werden.

 

Bei den Investitionszuschüssen wurden im Planungszeitraum wegen des Doppelhaushaltes 2023/2024 der LHP keine Änderungen an den dafür relevanten Projekten und Zuschüssen vorgenommen. Diese sind deshalb identisch mit dem Haushalt der LHP. Die Investitionszuschüsse der LHP für das Jahr 2024 entsprechen also den Angaben des Doppelhaushaltes 2023/2024. Alle Projektanpassungen in Bezug auf Baukostensteigerungen und Bauzeitenverschiebungen wurden daher mit Eigenmitteln KIS oder Kreditmitteln KIS vorgenommen. Im Planungszeitraum 2024-2027 sollen rd. 84% des Investitionsvolumens mit Kreditmitteln finanziert werden.

 

 

 

Bei den Mieten und Betriebskosten ist das Jahr 2024 dem Grunde und der Höhe nach weitgehend identisch mit den Planungen des Doppelhaushaltes der LHP für das Jahr 2024, jedoch leicht aktualisiert und aufgrund von zeitlichen Verschiebungen mit knapp 1 Mio. EUR sogar unter den Werten der Haushaltsplanung der LHP für das Jahr 2024. Es zeichnet sich jedoch ab, dass es für die Mittelfristplanung der Jahre 2025 bis 2027 zu Veränderungen kommen wird, aufgrund der fortgeschriebenen bzw. aktualisierten Planung des Eigenbetriebs KIS, welche die Beschlüsse der SVV, hier insbesondere Anmietungen im Schulbereich, berücksichtigen muss. Es ist bereits jetzt absehbar, dass diese Entwicklungen zu einem erhöhten Aufwand in späteren Jahren führen werden.

 

Anlagen

Wirtschaftsplan des KIS 2024 (Anlage 1)

Projektübersicht (Anlage 2)

 

 

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Anlagen

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