Antrag - 24/SVV/0058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Jugendhilfeausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet.

 

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Erläuterung

Durch personelle Veränderung bei den thematischen Schwerpunkten in der Fraktionsarbeit, treten immer wieder Interessenskonflikte auf, die bisher nicht absehbar und nur durch die Neubildung des Jugendhilfeausschusses gelöst werden können.

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