Änderungs- /Ergänzungsantrag - 23/SVV/1122-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Kante der Straßenbahn­haltestellen in der Dortustraße und allen vergleichbaren Straßenbahnhaltestellen mit angehobener Fahrbahn noch deutlich sturzsicherer gestaltet wird.

Die Kante der Haltestelle soll dafür nicht nur visuell kontrastreicher und einfach zum Umgebungsbelag und mit geeigneten Hinweisen zur 30 cm Absturzkante gestaltet werden, damit diese Absturzkante zu jeder Tages- und Nachtzeit für alle Verkehrsteilnehmer:innen deutlich erkennbar ist.

Ferner sind die betreffenden Kanten bzw. Höhenunterschiede baulich auf 37,5 cm anzuheben, damit die barrierefreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, insbesondere der Tram, sichergestellt ist.

Bei der Bedarfsplanung zur Gestaltung der Haltestellenkante soll der Seniorenbeirat mit eingebunden werden.

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Erläuterung

Die Einstiegshöhe von Niederflur-Straßenbahnen liegt meist bei 25 cm bis 30 cm über Schienenoberkannte. Dieses setzt den Einsatz von entsprechender Anhebung der Fahrbahn und Sonderborden voraus.

Schon mehrfach haben Fußgänger:innen darauf hingewiesen, dass die hohen Kante in der Dortustraße oftmals schlecht erkennbar ist und dies Stürze von Fußgängern zur Folge hatte.

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