Anfrage - 24/SVV/0055
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Naturschutz auf dem Fahrlander See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Lange, Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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24.01.2024
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Erläuterung
Gemäß der von der SVV beschlossenen Drucksache 20/SVV/0828 „Schutz des Fahrlander Sees“ wurde der Oberbürgermeister beauftragt,
1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrländer See durchzusetzen,
2. entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
3. in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
4. ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.
In Folge des Beschlusses wurden auch die Naturschutzverbände umfassend beteiligt und es gab auch bereits Entwurfsfassungen, zu denen in den Ortsbeiräten Fahrland/Neu Fahrland und im KUM berichtet wurde. Seitdem ist jedoch kein Fortschritt mehr erkennbar.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Welcher Sachstand kann zur Umsetzung der Drucksache 20/SVV/0828 „Schutz des Fahrlander Sees“ mit welcher Begründung berichtet werden?
Folgender Sachstand kann zu den einzelnen Beschlusspunkten 20/SVV/0828 berichtet werden:
Zu 1. und 4. Verbot der wassersportlichen Nutzung
Bei der Erarbeitung des Entwurfs zeigte sich, dass die zur Verfügung gestellte Datengrundlage der Erfassung der Vögel sowie der Erfassung der Störungen im Hinblick auf die wahrscheinliche Anfechtung der Allgemeinverfügung nicht gerichtsfest ist. Daher ist es erforderlich, eine entsprechende Datenerfassung und deren Bewertung auszuschreiben.
Für die Vorbereitung der Vergabe dieser sehr komplexen Leistung wurden die oberste Naturschutzbehörde sowie die Vogelwarte des Landesamts für Umwelt um fachliche Unterstützung gebeten. Leider ist aufgrund der großen Arbeitsbelastung dort eine Unterstützung nicht möglich. Da auch in der Landeshauptstadt Potsdam eine sehr hohe Arbeitsbelastung besteht und Pflichtaufgaben priorisiert sind, dauert der Prozess leider länger als vorhergesehen.
Die in dieser Sache beteiligte Naturschutzvereinigung ist hierüber informiert und die Landeshauptstadt Potsdam steht mit ihr im konstruktiven Kontakt.
Zu 2. Aufstellen von Hinweisschildern
Es sind zusätzliche Schilder aufgestellt worden, die auf den Naturschutzstatus verweisen.
Darüber hinaus wurden im Dezember 2022 zwei Schilder zur Absperrung des Sacrow-Paretzer-Kanals zum See aufgestellt, die nach Vandalismus bereits ersetzt werden müssen.
Zu 3. Zuwegungen
In Absprache mit den Eigentümern der betroffenen Flächen wurden bereits Absperrungen durch Schranken vorgenommen. Leider wurde das Schloss einer Schranke nach kurzer Zeit zerstört sowie die Absperrung auf den landwirtschaftlichen Flächen regelmäßig umfahren. Vor Ort befindliche Fahrzeugabstellmöglichkeiten wurden mit Baumstämmen eingeschränkt; diese Baumstämme wurden von Dritten aber wieder beräumt. Grundsätzlich besteht also keine legale Möglichkeit mehr auf ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlichen Flächen. Entsprechende Verstöße wurden und werden geahndet. Dennoch kann ein illegales Befahren und Parken nicht vollständig unterbunden werden.