Anfrage - 24/SVV/0095

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Fragestellung.

 

Am 16. und 17.Januar 2024 wurde das Umfeld des alternativen Kulturzentrums la datscha (Am Park Babelsberg 15) im Auftrag der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwüstet. Ohne Vorankündigung wurde der viel genutzte Volleyballplatz mit schwerem Gerät umgewälzt und zerstört. Eine stattliche mehrstämmige Weide und einige kleinere Bäume wurden abgesägt.

 

Auf Nachfrage unserer Fraktion bei der Schlösserstiftung wurde lakonisch mitgeteilt, dass die Stiftung auf naturschutzrechtliche Belange keine Rücksicht nehmen müsse. Sie würde auch weiterhin Bäume auf Stock setzen und sie zu Großbüschen entwickeln. Außerdem seien auf dem eingezäunten Grundstück der la datscha noch ähnliche Maßnahmen geplant. Die Stiftung hätte das Gelände vermessen und festgestellt, dass ihr Teile des Grundstückes gehören. Eine Abstimmung mit Anrainern oder der städtischen Naturschutzbehörde hält die SPSG nicht für erforderlich. Auf den Hinweis, dass in dem Bereich geschützte Tierarten wie Hermelin und Nachtigall beobachtet wurden, reagierte die Vertreterin der Stiftung mit der Bemerkung, dass sie das nicht wisse und nicht interessiere.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat zum Schutz der Bäume im Stadtgebiet die städtische Baumschutzverordnung beschlossen. In § 2 (3) ist festgelegt: „Die untere Naturschutz­behörde kann Parkanlagen und ähnliche Einrichtungen, die unter geeigneter fachlicher Leitung stehen, auf Antrag von der Anwendung dieser Verordnung ausnehmen.“ Auf dieser Basis wurde der Stiftung eine Ausnahmegenehmigung u.a. für den Park Babelsberg erteilt.

 

Die Praxis der SPSG, ohne Abstimmung und Rücksicht auf naturschutzrechtliche Belange einseitig denkmalpflegerische Interessen zu verfolgen, wirft aber die Frage auf, ob eine geeignete naturschutzfachliche (!) Leitung gewährleistet ist.

 

Fraglich ist auch, ob die erteilte Ausnahmegenehmigung auch außerhalb des Babelsberger Parkes gilt oder ob die SPSG für die getätigten Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand eine Genehmigung benötigt hätte.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Wie bewertet der Oberbürgermeister die erfolgten und angekündigten Eingriffe der Schlösserstiftung an der la datscha aus naturschutzfachlicher und naturschutzrechtlicher Sicht?

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