Änderungs- /Ergänzungsantrag - 23/SVV/1392-01
Grunddaten
- Betreff:
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Fossilfrei im Strom- und Wärmesektor bis spätestens 2035 - Ergänzungs-/Ersetzungsantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Änderungs- /Ergänzungsantrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion Die Linke, SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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24.01.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Drucksache 23/SVV/231392 wird wie folgt gefasst:
Sozial verträglich fossilfrei im Strom- und Wärmesektor bis spätestens 2035
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Strom- und Wärmeerzeugung der EWP auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam bis 2035 sozial verträglich fossilfrei zu gestalten.
Investitionen in den Aus- und Aufbau der erneuerbaren Energien als Herzstück einer bezahlbaren, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung in Potsdam sind zügig und konsequent umzusetzen. Priorität hat dabei die Nutzung der vielseitigen geothermischen Potentiale Potsdams, allen voran die tiefe Geothermie und das solare Bauen.
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, darzulegen, wie die Erfüllung dieser Aufgaben im dargelegten Zeitraum durch notwendige flankierende Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Verwaltung untersetzt werden sollen und welche Stadtverordnetenbeschlüsse zu Personalstellen und Finanzmitteln in den kommenden Haushalten erforderlich sind.
In diesem Zusammenhang wird der Oberbürgermeister auch gebeten zu prüfen, ob und wie unter den gegenwärtig veränderten Bedingungen die gemäß Drucksache 21/SVV/0630 geltenden Standards der Wärmedämmung bei kommunalen Bauvorhaben einschließlich Wohnungsbau zugunsten der Priorisierung des Zieles der Fossilfreiheit und zur Vermeidung von Doppelinvestitionen an die Standards des gesetzlichen Mindestniveaus (GEG) angepasst werden können.
Investitionsentscheidungen und Umsetzung von Maßnahmen sollen unabhängig vom Abschluss der Energieleitplanung im Jahr 2026 so bald wie möglich sukzessive erfolgen.
Über den Umsetzungsstand sind der Hauptausschuss und der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität (KUM) vierteljährlich und die Stadtverordnetenversammlung sowie die Potsdamer Öffentlichkeit mindestens einmal im Jahr zu informieren.
Erläuterung
Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele ist ein sofortiges Handeln notwendig, damit nachfolgenden Generationen ihre Lebensgrundlagen wirksam schützen können. Misslingt der Transformationsprozess, steigen nicht nur die Energiepreise, sondern auch die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft beeinträchtigen.
In Zeiten sprunghaft steigender Energiekosten sind aus Sicht der kommunalen Daseinsvorsorge Investitionen in eine zukunftsfähige Energieversorgung zwingend notwendig. In Potsdam ist die EWP der entscheidende Akteur, um die Energiewende konkret umzusetzen. Die Energiewende stellt eine große Herausforderung dar, die jedoch umso besser und schneller umsetzbar wird, je schneller wir handeln. Sofortiges Handeln sichert der Landeshauptstadt Potsdam eine mittel- bis langfristig bezahlbare und vom Weltmarkt unabhängige Energieversorgung.
Zur Umsetzung einer fossilfreien Fernwärmeversorgung bis spätestens 2035 und zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen (Finanzierung, Genehmigungsverfahren, Verbrauch senken) und sozialverträglichen Gestaltung des Transformationsprozesses gibt es bereits konkrete realistische Planungen.
Die Schritte zur Beschleunigung der Energiewende sind u.a. im Masterplan bzw. in den neuen Dekarbonisierungsstrategie der städtischen Unternehmen beschrieben.
Grundsätzlicher politischer Rückhalt für dieses Ziel wurde bereits mehrfach über die Fraktionen hinweg deutlich zum Ausdruck gebracht: Potsdam als Masterplan-Kommune, Ausrufen des Klimanotstandes 2019, Beschluss der Klimaneutralität bis 2035 im Jahr 2023.
Die Ergebnisse aus der in diesem Jahr abgeschlossenen Bohrung für die tiefe Geothermie in der Heinrich-Mann-Allee zeigen, dass Potsdam hohe Potentiale für erneuerbare Wärmequellen hat und eine darauf basierende weitgehend unabhängige Wärmeversorgung aufbauen kann.
Es gilt nun, die nächsten drei Jahre parallel zur Ausarbeitung der Energieleitplanung bis 2026 zu nutzen, um richtungsweisende Entscheidungen zu fällen, Planungssicherheit für alle betroffenen Akteur:innen zu gewährleisten und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Nur wenn zeitnah in den Bau der geplanten Geothermie-, Windenergie und Photovoltaikanlagen investiert wird, kann auch eine preisstabile Versorgungssicherheit für Potsdam gewährleistet werden.
Solange die Dekarbonisierung im Bereich der Fernwärmeversorgung nicht erreicht ist, entfällt die Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“. Daher ist prioritär das Ziel der Fossilfreiheit im Bereich der Energieerzeugung anzustreben und zusätzliche Baukostensteigerungen im Bereich des Wohnungsbaus, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus, im Hinblick auf sozial verträgliche Mieten zu vermeiden bzw. zu reduzieren.
Erneuerbare Energien machen Potsdam unabhängig von Preisschwankungen an den internationalen Energiemärkten. Sie erhöhen die Planungssicherheit, damit Energiepreise moderat und sozialverträglich gestaltet werden können. Nicht zuletzt tragen Investitionen in erneuerbare Energien einen wesentlichen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung bei.
Potsdam ist ein über die Ländergrenzen hinaus bekannter Wissenschaftsstandort für Klimaforschung und kann in der Energie- und Wärmewende ein Vorreiter und Vorbild für viele Städte und Kommunen in Deutschland und weltweit werden. Dafür bedarf es jetzt ambitionierterer Anstrengungen, um einen erfolgreichen Transformationsprozess in der Energiewende zum Wohle der Potsdamer Stadtgesellschaft zu gestalten.