Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0034

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Freiwilligen Feuerwehren sind pflichtiger Teil der Kommunen. Neben der Einrichtung von Freiwilligen Feuerwehren ist auch deren Unterhaltung durch die Kommunen im Brandschutzgesetz des Landes Brandenburg rechtlich geregelt und sicherzustellen.

 

Der Fachbereich Feuerwehr plant bereits jetzt jährlich Gelder für die Ausbildung, für Übungen und für Schulungen der Freiwilligen Feuerwehren und deren Jugendfeuerwehren ein. Pro Jahr stehen für diese Maßnahmen im Produkt Brandschutz rund 62.000 Euro zur Verfügung.

 

Zusätzlich zu den Geldmitteln der Landeshauptstadt Potsdam erhalten die Freiwilligen Feuerwehren und die Jugendfeuerwehren Finanzmittel vom Stadtfeuerwehrverband e.V.

 

Im Rahmen der Änderungsliste zur Haushaltsaufstellung (Position 10 Änderungsliste Fraktionen) werden den Freiwilligen Feuerwehren der Landeshauptstadt Potsdam in den Jahren 2023 bis 2027 jährlich 8.000 Euro zugewiesen. Die Summe findet sich im Produkt Brandschutzaufgaben (1260000) im Konto (5421100) Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten wieder.

 

Eine weitere einmalige Förderung der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren mit Finanzmitteln ist nicht erforderlich.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...