Antrag - 23/SVV/1396

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, aufgrund der aktuellen Entwicklung, hier die grundlegende städtebauliche Neuordnung durch den geplanten Entfall des Feuerwehrstandortes im Geltungsbereich des Bebauungsplans (B-Plan) 164, die Straßenbaumaßnahme Kuhfortdamm aufzuschieben.  In der Ausführungsplanung ist dringend die medientechnische Erschließung der angrenzenden Siedlungsbereiche sowie des Sportplatzes und der Ergänzungsflächen in die Bauausführung zu implementieren, nach Ergänzung und Abstimmung sind hilfsweise ggf. entsprechende Leerverrohrungen vorzunehmen.
  1.      Zugleich wird darum gebeten, aufgrund der geplanten Änderungen im Geltungsbereich des B-Plan 164, hier Verlagerung der Hauptzufahrt und Ausweisung einer zentralen Stellplatzanlage, Zufahrten und Zuwegungen zum Sportgelände zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ggf. zu verschieben. Gleichsam sind – soweit nicht bereits erfolgt – im Hinblick auf die sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln umgehend Gespräche mit den Erschließungsträgern für Wasser, Abwasser und ggf. auch Glasfaser zu führen, um im Zuge des Fahrbahnaufbruchs erforderliche Vorleistungen für die Erneuerung / Herstellung von Hausanschlüssen zu erbringen.
  1.      Weiterhin sollen die wöchentlich stattfindenden Bauberatungen entsprechend im Zuständigkeitsbereich jeweils angepasst werden, so dass eine enge Abstimmung aller Beteiligten möglich ist.
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Erläuterung

Der Ortsbeirat Golm hat in seiner 59. öffentlichen Sitzung am 21.12.2023 einstimmig beschlossen (DS 23/SVV/1390), diese den Ortsteil betreffende Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 Abs. 2 BbgKVerf).

 

Der Ortsbeirat begründet das Anliegen damit, dass nach vorliegendem, aktuellen Planungsentwurf des B-Plan 164 werden NEU eine der Einmündung Lindenallee gegenüberliegende Hauptzufahrt und eine zentrale Stellplatzanlage vorgesehen. Diese Entwicklung wurde dem Ortsbeirat in der außerordentlichen Sitzung am 14.12.2023 erstmalig vorgestellt und wird unter dem Blickwinkel einer ausreichenden Verkehrssicherheit durch den Ortsbeirat kritisch betrachtet. Darüber hinaus blieben die seit Beginn der Planungsmaßnahme des Ausbaus des Kuhfortdamms durch den Ortsbeirat, Anlieger, die Bereiche Sport und Stadtplanung der Landeshauptstadt Potsdam und den Kommunalen Immobilien Service für eine enge, nutzungsentsprechende Anordnung der Zufahrten, Wege, Wasser-, Abwasser- und Glasfaseranschlüsse vor Bauausführung geforderten Änderungen bisher unberücksichtigt. Weder ist diese Abstimmung - trotz zahlreicher Hinweise und Aufforderungen - erfolgt, noch fand bisher eine Planungsanpassung statt. Um notwendige Erneuerungen/Anpassungen/Ergänzungen und damit verbundene zusätzliche Straßenbaumaßnahmen wegen nachträglicher Medienerschließung zu vermeiden, u.a. bedingt durch die geplante Realisierung des B-Plan 129 in 3-5 Jahren.

 

Der Ortsbeirat begrüßt dabei grundsätzlich den geplanten Entfall des Feuerwehrstandortes im Geltungsbereich des B-Pan 164 „Sportanlagen Golm“. So kann sichergestellt werden, dass der Bedarf an Sportanlagen gedeckt werden kann und die ggf. Entwicklung des Feuerwehrstandortes nicht bereits zum Zeitpunkt der Planaufstellung flächenmäßig stark eingeschränkt wird.

 

Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus

  1.      der zum Zeitpunkt der Beauftragung der Straßenbaumaßnahme noch nicht bekannten Änderung der Erschließungssituation der Sportanlagen sowie
  2.      der witterungsbedingten Arbeitspause, die Gelegenheit gibt, angemessen auf das Anliegen zu reagieren.

Der Ortsbeirat spricht sich ausdrücklich dafür aus, mit den Medienträgern schnellstmöglich Vereinbarungen zur Verlegung erforderlicher Medienleitungen zu treffen und die Ausbauplanung für den Kuhfortdamm, insbesondere im Hinblick auf die Erschließung des Sportgeländes, anzupassen.

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Anlagen

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