Änderungs- /Ergänzungsantrag - 23/SVV/1126-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die verschiedenen Bauträger der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtwerke Potsdam, Kommunale Immobilien Service, ProPotsdam) bei ihren Planungen den Erhalt von Altbaumbestand sowie die Qualität der Frei- und Grünflächengestaltung mit hoher Priorität in die Abwägung der unterschiedlichen Belange einbeziehen.

 

Bei der Planung von neu zu errichtenden Außenanlagen sind in besonderem Maße die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Auswahl geeigneter Pflanzen, die Maximierung des Grünvolumens, die Vermeidung von Versiegelung sowie die Sicherstellung einer ausreichenden Bewässerung.

 

Signifikante Ergebnisse sind einmal jährlich im Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität vorzustellen. Durch den Kommunalen Immobilien Service ist bis Ende 2025 ein adäquates Konzept zur Anpassung der bestehenden Außenanlagen der städtischen Schulen und Kitas zu erarbeiten.

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Erläuterung

In der wachsenden Stadt kommt es zur fast unvermeidlichen Verdichtung und Versiegelung von Stadträumen und -flächen. Um den ökologischen Fußabdruck sowohl in Bezug auf die Grünmasse als auch in Bezug auf die Wasserversickerung so gering wie möglich zu halten, ist diesen Kriterien ein höherer Stellenwert als bisher einzuräumen.
Insbesondere auf den Schulhöfen können Maßnahmen wie die Vermeidung von Versiegelung, zusätzlicher Pflanzenbewuchs und damit einhergehend die Entstehung von Schattenbereichen wesentlich zur Steigerung der Aufenthaltsqualität beitragen.

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Anlagen

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