Beschlussvorlage - 23/SVV/1405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Werksausschuss möge beschließen:

 

Gemäß § 4 Absatz 3 S. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) des Landes Brandenburg vom 26.03.2009 wird für den Fall der Verhinderung oder der Vakanz der Werkleitung seitens des Werkleiters vorgeschlagen,

 

den Mitarbeiter des KIS Herrn Alexander Bartz,

Bereichsleitung KIS 1,

 

als 1. Vertretung

 

und

 

die Mitarbeiterin des KIS Frau Silke Hoppe,

Bereichsleitung KIS 3,

 

als 2. Vertretung (Vertretung für den Fall, dass die 1. Vertretung ebenfalls verhindert ist)

 

zu bestellen.

 

Die Vertretungen sind einzelvertretungsberechtigt.

 

Bisherige, separat erteilte Vertretungen der Werkleitung werden hiermit aufgehoben.

 

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Erläuterung

Gemäß § 4 Absatz 3 S. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung – EigV) des Landes Brandenburg vom 26.03.2009 bestimmt im Falle der Bestellung von nur einer Werkleitung auf deren Vorschlag der Werksausschuss durch Beschluss einen Mitarbeitenden des Eigenbetriebes oder eine(n) im Eigenbetrieb tätige(n) Beamte(n) der Gemeinde zur Vertretung der Werkleitung im Falle der Verhinderung oder der Vakanz.

 

Gegenwärtig ist eine solche Vertretung nach § 4 Absatz 3 S. 1 der EigV nicht benannt, weshalb hier dringender Handlungsbedarf besteht, damit der Kommunale Immobilien Service (KIS) auch im Falle der Abwesenheit der Werkleitung handlungsfähig bleibt.

 

Als 1. Vertretung soll die Bereichsleitung KIS 1, Herr Alexander Bartz, benannt werden. Der Bereich KIS 1 ist ein Querschnittsbereich, welcher in alle wesentlichen Aktivitäten des KIS involviert ist, darunter Wirtschaftsplan, Finanzierung, Investitionen, Controlling, Jahresabschluss, Flächenmanagement LHP, IT und alle juristischen Themen. Es liegt deshalb nahe, die Bereichsleitung des KIS 1 als 1. Vertretung zu benennen, da eine Einarbeitung in laufende Themen nicht notwendig ist und das Wissen über fast alle laufenden Themen schon vorhanden ist.

 

Die Bereichsleitung von KIS 1, Herr Alexander Bartz, bringt ferner die notwendige Ausbildung und Berufserfahrung mit, um die Werkleitung zu vertreten. Als Diplom-Ingenieur für Wirtschaftsingenieurwesen ist er zugleich Kaufmann und Ingenieur. Zudem hat er 22 Jahre in DAX-notierten Unternehmen gearbeitet, davon 13 Jahre als Geschäftsführer, davon 7 Jahre als CEO.

 

Für den Fall der Verhinderung der 1. Vertretung soll die Bereichsleitung KIS 3, Frau Silke Hoppe, als 2. Vertretung benannt werden. Der Bereich KIS 3 ist für die Verwaltung des KIS- und des FIS-Vermögens zuständig und als solcher ebenfalls in wichtige Themen involviert. Die Bereichsleitung KIS 3, Frau Silke Hoppe, bringt langjährige Berufserfahrung beim KIS mit.

 

Die Vertretungen sind einzelvertretungsberechtigt.

 

Bisherige, separat erteilte Vertretungen der Werkleitung werden hiermit aufgehoben.

 

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