Mitteilungsvorlage - 23/SVV/1401

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß dem Beschluss DS-Nr. 23/SVV/0942 "Nachhaltiger Umgang mit ausrangierten Geräten, Möbeln und Bauelementen" vom 04.10.2023 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für einen nachhaltigen Umgang der Stadtverwaltung mit Geräten, Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Bauelementen zu sorgen, die aus den Beständen der Verwaltung oder des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam aussortiert werden.

Der Kommunale Immobilien Service (KIS) legt seit Jahren einen besonderen Fokus auf die nachhaltige Entwicklung seines Immobilienbestandes. Nachhaltiges Bauen ist daher in die allgemeinen Standards für die Planung von Neubau- und Sanierungsvorhaben aufgenommen worden. Bei größeren Investitionsvorhaben strebt der KIS in Umsetzung der DS 22/SVV/0029 eine Nachhaltigkeitszertifizierung an. Dabei rückt die nachhaltige Verwertung von nicht mehr unmittelbar benötigten Bauelementen verstärkt in den Fokus.

Vor diesem Hintergrund bereitet der KIS derzeit einen Rahmenvertrag mit einem Unternehmen vor, das sich auf das nachhaltige Recycling von Bauelementen spezialisiert hat. Damit soll sichergestellt werden, dass vor Rückbaumaßnahmen eine systematische Bewertung der vorhandenen Substanz durchgeführt wird. Dieses Unternehmen wird dann dafür sorgen, dass die wiederverwendbaren Bauelemente und Materialien sinnvoll recycelt werden.

In Umsetzung des Beschlusses hat der KIS weiterhin erste Schritte zum nachhaltigen Umgang mit ausrangierten Möbeln und Einrichtungsgegenständen unternommen. Zunächst wurde mit dem bisherigen Entsorgungspartner erörtert, inwieweit sein Leistungsspektrum um die Möglichkeit der Wiederverwendung oder Vermarktung von ausrangierten Möbeln und Einrichtungsgegenständen erweitert werden kann. Leider ist dies bei dem derzeitigen Entsorgungspartner nicht möglich.

 

 

 

 

Der KIS prüft daher aktuell zwei weitere Optionen. Zum einen bereitet der KIS ein Interessenbekundungsverfahren für den Einkauf einer entsprechenden Dienstleistung für die Aufbereitung und Verwertung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen vor. Gleichzeitig prüft der KIS, inwieweit eine weitere Verwertung über die "VEBEG GmbH - Das Verwertungsunternehmen des Bundes" organisiert und sichergestellt werden kann.

 

Bis zum Abschluss der Prüfungen beabsichtigt der KIS, das im Rahmen des laufenden Umzugs der Verwaltungsbereiche nicht mehr unmittelbar benötigte Mobiliar zunächst einzulagern und dort zu klassifizieren (direkte Wiederverwendung für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP); zur Wiederverwendung geeignet; beschädigt/defekt/ausgemustert).

 

Der Aufbau eines eigenen Systems für die Verwertung und Vermarktung von ausrangierten Möbeln und Einrichtungsgegenständen wurde vom KIS aus wirtschaftlichen Gründen bereits verworfen. Für ein solches System müsste der KIS zusätzliche personelle Ressourcen aufbauen und geeignete zusätzliche Lager- und Vermarktungsobjekte vertraglich binden.

 

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Anlagen

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