Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0089
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen und Schutzsuchenden in der Landeshauptstadt Potsdam – Bilanz für das Jahr 2023 und Ausblick für das Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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24.01.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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zur Kenntnis
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20.02.2024
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Erläuterung
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Im Folgenden wird zur Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen und Schutzsuchenden in der Landeshauptstadt Potsdam eine Bilanz für das Jahr 2023 gezogen und ein Ausblick für das Jahr 2024 gegeben.
Die Bilanz und der Ausblick liegen als Anlage bei.
Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen und Schutzsuchenden in der Landeshauptstadt Potsdam – Bilanz für das Jahr 2023 und Ausblick für das Jahr 2024
Entwicklung der Aufnahmezahlen
In den Jahren von 2013 – 2021 wurden durch die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ca. 3.250 geflüchtete Menschen aufgenommen. Die Jahre 2015 mit 1.494 tatsächlichen Aufnahmen und 2016 mit 661 tatsächlichen Aufnahmen bildeten dabei die höchsten Aufnahmen im vorgenannten Zeitraum ab, während im Jahre 2018 mit tatsächlichen 139 aufgenommenen Menschen die geringste Aufnahme zu verzeichnen war. Im Jahre 2022 nahm die LHP über 2.700 Menschen auf, dies entspricht einer Verzehnfachung von aufgenommenen Geflüchteten gegenüber dem Vorjahr 2021 (siehe Anlage 1).
Die derzeitige Zugangssituation zeichnet folgendes Bild: Die Zahl der Ankünfte in der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg (ZABH) belaufen sich im dritten Quartal 2023 auf durchschnittlich 70 – 90 Personen/Tag. Ca. 80% der Gesamtdirektzugänge in Brandenburg kommen aus Flüchtlingscamps in der Türkei und im Libanon. Die Anerkennungsquote der ankommenden Personen liegt bei ca. 55 Prozent, sie müssen nach ihrer Anerkennung sofort weitergeleitet werden. Die durchschnittliche Erfüllung der Aufnahmequote in den Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten beträgt 47 Prozent (Stand 11.10.2023). Die LHP hatte bereits ca. 58 Prozent der Quote im September 2023 erfüllt und lag damit über dem Landesdurchschnitt. Viele Zugänge sind über die so genannte Belarus-Route zu verzeichnen, die über die Hauptstädte Moskau und Minsk nach Polen verläuft. Brandenburg ist wie Sachsen davon direkt betroffen. Nach einem Rückgang über die Monate Mai bis August 2023 steigt die Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine seit September wieder an. Die Zahl alleinreisender männlicher Geflüchteter blieb dabei konstant. Bei der Gesamtzusammensetzung nach Herkunftsländern kommen die meisten geflüchteten Menschen aus der Ukraine, aus Syrien, aus der Russischen Föderation sowie aus Afghanistan. Seit dem 01.07.2023 wird die längere Verweildauer in den Einrichtungen der ZABH praktiziert, was rechnerisch eine vorübergehende Reduktion des Aufnahmesolls für die Brandenburger Kommunen von ca. 4.000 Menschen bedeutet. Die Auslastung der Einrichtungen dort wird mit 80 Prozent beziffert, weitere Unterbringungskapazitäten werden mittels Aufstellung von Containern an den ZABH-Standorten geschaffen (Stand 11.10.2023).
Mit der Aktualisierung des Aufnahmesolls für das Jahr 2023 (siehe Anlage 2) am 04.08.2023 durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg (MSGIV) reduzierte sich für die LHP die Aufnahme von eingangs 1.470 Menschen (122 pro Monat) auf 1.033 Menschen (86 pro Monat). Diese Absenkung ist im Wesentlichen auf weniger Direktzugänge von ukrainischen Geflüchteten im vorgenannten Zeitfenster sowie auf die Entscheidung einer längeren Verweildauer in der ZABH von einst sechs Monaten auf aktuell maximal 18 Monaten zurückzuführen. Trotz der Absenkung des Aufnahmesolls ist, Stand 31.12.2023, zu erwarten, dass auch dieses verminderte Aufnahmesoll dieses Jahr nicht erfüllt werden kann. Die LHP hat insgesamt 787 Personen (entspricht 76,2 Prozent) durch Zuweisungen der ZABH aufgenommen, damit waren 246 Zuweisungen nicht umgesetzt. Weiterhin hat die LHP 61 Personen (entspricht 61,6 Prozent) durch Zuweisungen des Landesamts für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) aufgenommen, dies waren 38 Zuweisungen weniger als durch das Land für 2023 vorgegeben. Bei dem Personenkreis der Zuweisungen durch das LASV handelt es sich insbesondere um jüdische Zugewanderte, Spätaussiedler oder Menschen des Resettlement-Landesaufnahmeprogramms Jordanien.
Infolge der erwähnten längeren Verweildauer kann die oben angeführte vorübergehende Reduktion des Aufnahmesolls für das Land Brandenburg insgesamt lediglich als „befristete Atempause“ für die LHP gewertet werden, da jene Geflüchtete, die bereits vor dem 01.07.2023 Zeit in den Einrichtungen der ZABH verbracht haben, zusätzlich ab dem 01.07.2024 graduell an die Brandenburger Kommunen überwiesen werden müssen.
1.2 Bestandsaufnahme Unterbringungsmöglichkeiten
Laut Belegungsstatistik verfügte die LHP mit Stand vom 31.12.2023 über insgesamt 1.590 nutzbare Plätze in Wohnungsverbünden und Gemeinschaftsunterkünften, wovon 1.368 Plätze belegt waren. 86 Plätze waren aufgrund von Reservierungen, bestätigten Transfers oder Renovierungen als belegt bzw. nicht verfügbar zu bewerten. Für eine sofortige Belegung standen 114 Plätze bereit. Die Gesamtbelegung bezogen auf die nutzbaren Plätze beträgt somit 86 Prozent. In den Notunterkünften Metropolishalle waren 163 Plätze von insgesamt 280 Plätzen und im Haus 2 des Verwaltungscampus 7 Plätze von max. 25 Plätzen belegt. In Pensionen und bei Zimmervermietungen waren insgesamt 93 Menschen untergebracht. Zusätzlich dazu wurden in 203 sogenannten Nutzungswohnungen insgesamt 550 weitere Personen untergebracht.
Der Anteil von untergebrachten Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnverbünden stellte sich mit Stichtag 31.12.203 wie folgt dar: 215 Kinder bis 6 Jahre, 161 Kinder im Grundschulalter, 96 Jugendliche unter 18 Jahren. Damit machten diese minderjährigen Personen rund ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnverbünden aus.
Bei den Standortkategorien wird wie folgt unterschieden: Wohnungen, Wohnverbünde (eine Gemeinschaftsunterkunft mit wohnungsähnlichem Standard), Gemeinschaftsunterkünfte (kein wohnungsähnlicher Standard), Notunterkünfte (keine eigene Verpflegung sowie herabgesetzter Standard) und Hotels, Pensionen, Zimmervermietungen.
Notwendigkeit der Standortsuche
Bereits Ende November 2022 wurde im Austausch mit dem MSGIV eine grobe Prognose an die LHP eröffnet, dass mit einer Aufnahme von bis zu 2000 geflüchteten Menschen im Jahre 2023 zu rechnen sei. Mit dem Rundschreiben 01/2023 vom MSGIV am 16.01.2023 erging dann die erste offizielle Mitteilung des Aufnahmesolls für die landesweite Aufnahme und Verteilung Asylsuchender und Geflüchteter an die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg auf Grundlage einer landeseigenen Zugangseinschätzung nach § 6, Absatz 5 des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) i.V.m. §§ 3 und 4 der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung (LAufnGDV) für das Jahr 2023. Das Aufnahmesoll für die LHP, auf Grundlage des Verteilerschlüssels gemäß § 6, Absatz 4 LAufnG i.V.m. § 2 und Anlage 2 zur LAufnGDV, ergab bei einer Quote von 6,6 Prozent ab Januar 2023 ein faktisches Aufnahmesoll von 1.470 Personen, woraus im Zeitraum bis Dezember 2023 eine monatliche Verpflichtung zur Aufnahme von 122 Personen resultierte.
Gemessen an dem zu diesem Zeitpunkt im Jahresverlauf insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten der LHP von ca. 500 Unterbringungsmöglichkeiten lag das Versorgungsdefizit bei rechnerisch 970 Plätzen. Angesichts des offensichtlichen Fehlens von Zweidrittel an vorhandenen Kapazitäten, wurde das tatsächliche Ausmaß der Dringlichkeit für die Stadtverwaltung deutlich, den Vorschriften entsprechende, weitere Standorte zu identifizieren, die eine kurzfristige wie befristete Schaffung von zusätzlichen Plätzen ermöglichen, um dort Not- wie auch Gemeinschaftsunterkünfte einzurichten. Der für die LHP ferner zutreffende Umstand eines insgesamt stark angespannten Wohnungsmarktes ließ den Schluss zu, dass diese zusätzlichen Bedarfe vom lokalen Wohnungsmarkt nicht gedeckt werden können.
Das Lagebild verschärfte sich ab Februar 2023 dahingehend, dass durch das Erdbeben in der Türkei und in Syrien weitere Geflüchtete hinzukommen könnten. Durch die Aussage des MSGIV, dass ein maximaler Druck über die Fluchtrouten bestand, konnte eine Erhöhung des Aufnahmesolls zu diesem Zeitpunkt dezidiert nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus war weiterhin zu beachten, dass geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer nicht von der ZABH vermittelt wurden, sondern sich in Potsdam direkt meldeten. Nach der erkennungsdienstlichen Registrierung dieser Menschen gemäß § 16 Asylgesetz durch den Bereich 328 Ausländerbehörde (B 328) werden sie durch die ZABH auf die Aufnahmequote der LHP angerechnet. Diese für das Hilfesystem der Unterbringung von Geflüchteten unübliche Konstellation sorgt bis heute für eine verminderte Planbarkeit der Aufnahmen, wodurch es wichtig ist, jederzeit einen ausreichenden Puffer von freien Aufnahmekapazitäten vorzuhalten. Neben den internationalen Entwicklungen galt es gleichzeitig, die Einhaltung des deutschen Rechts, namentlich des Baurechts und die Durchführung von Genehmigungsverfahren zur Errichtung bzw. Nutzungsänderung bestehender baulicher Anlagen sowie etwaiger Rechtschutzverfahren Dritter zeitlich so einzuordnen, sodass an dieser Stelle ein Verzug in der Durchführung der Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können.
Informationen zu einzelnen Standortprüfungen im Frühjahr 2023
Aufgrund des oben dargestellten Lagebildes bestand die hohe Dringlichkeit, Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Daher wurden zuvorderst kommunale Liegenschaften als mögliche Standorte geprüft, da diese für eine temporäre Nutzung sofort zur Verfügung stehen.
Im Einzelnen:
Mit Bekanntwerden der ersten, groben Prognose des Landes Brandenburg Ende November 2022, eine gesetzlich pflichtige Aufnahme von bis zu 2000 weiteren Geflüchteten im Jahre 2023 sicherzustellen, wurde in einer ersten Lagebesprechung am 06.12.2022 die Kapazitäten von in Nutzung befindlichen Unterkünften festgestellt. Den Bedarf der Winternothilfe für Wohnungslose beachtend, wurden in einer Folgesitzung am 13.12.2022 sowohl Notunterkünfte, Hotels und Pensionen, Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnverbünde und Nutzungswohnungen einbezogen. Desgleichen wurde ein Auftrag ausgelöst, Platzkapazitäten durch das Aufstellen von Traglufthallen und/oder Containern am Standort Birnenplantage sowie eine Unterkunftserweiterung am Standort Marquardter Chaussee zu prüfen. Nach kontinuierlichem Informationsaustausch sowie Prüfungen weiterer Standorte hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit im Stadtgebiet, wurde festgestellt, dass die Projektfinanzierung für den Standort Birnenplantage nicht gesichert ist. Für den Standort Marquardter Chaussee wurde die Möglichkeit einer temporären Erweiterung bis zum Jahre 2027 und mit bis zu 80 Plätzen ermittelt.
Am 24.01.2023 wurde eine Jour fixe-Reihe von Oberbürgermeister Herrn Schubert verfügt, um umfassend an der Kapazitätenplanung zur Unterbringung von Geflüchteten 2023 in der LHP zu arbeiten. Unter Top 5 des ersten Treffens wurde eine Bestandsaufnahme der Kapazitäten vorgenommen sowie abgegrenzt, welche Flächen für eine mögliche Nutzung nicht herangezogen werden sollen. Darunter fielen Schulgebäude, Sporthallen sowie Schulentwicklungsflächen – letztere betraf wiederum den Standort Birnenplantage.
Unterdessen wurden parallel Unterbringungsmöglichkeiten in Apartments, Boardinghouses, Hotels, Jugendherbergen sowie Pensionen geprüft. Die am 23.02.2023 abgeschlossene und ausgewertete Abfrage entsprechender Einrichtungen ergab in den meisten Fällen entweder keine oder nur kurzzeitige Verfügbarkeiten.
Am 14.02.2023 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung (SVV), der Migrantenbeirat und die Beauftragte für Migration und Integration durch den Geschäftsbereich 3 Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit (GB 3) zum aktuellen Lagebild und zu Prüfungen von Standorten in der Arbeitsgruppe Asyl in Kenntnis gesetzt. Das Lagebild betreffend, wurde auf das Erdbeben in der Türkei und in Syrien verwiesen und die Einschätzung gegeben, dass weitere Geflüchtete hinzukommen könnten. Die Standortprüfung wurde eng mit dem Kommunalen Immobilien Service (KIS), mit der kommunalen Bauholding ProPotsdam GmbH (ProPotsdam) sowie LHP-geschäftsübergreifend durchgeführt und schloss nun auch die Prüfung gewerblicher wie privater Angebote ein.
Nach weiteren Arbeits- und Prüfschritten von aktuell zur Verfügung stehenden Standorten und deren Kapazitäten für die Unterbringung Geflüchteter sowie zur Lage wurden während des Jour fixe am 22.02.2023 alle beteiligten Organisationseinheiten informiert. Wesentlich zu diesem Zeitpunkt war die Tatsache, dass vorhandene Unterbringungskapazitäten in Not- und Gemeinschaftsunterkünften sowie in Wohnverbünden und Nutzungswohnungen für die von der zentralen Aufnahmestelle zugewiesenen Personen nicht ausreichen werden. In Anbetracht der oben beschriebenen, sich zuspitzenden Lage sowie der Kapazitätenfrage wurde einhellig von allen Teilnehmenden der Vorschlag begrüßt, dass, anstelle einer Prüfung vieler kleiner Standorte, große Standorte identifiziert werden sollten. Folgende Standorte wurden hierfür gelistet: Krampnitz Baufelder W.13 und BV.19, eine unbebaute private Fläche im Kirchsteigfeld, Nedlitzer Holz (damals bezeichnet „Trapez-Fläche“), Vorderkappe, unbebaute private Fläche an der Max-Eyth-Allee.
Auf Grundlage einer temporären Unterbringung von ca. 500 Personen brachte der Folge-Jour fixe am 01.03.2023 erste Prüfergebnisse zu den großflächigen Standorten Nedlitzer Holz, Krampnitz, Max-Eyth-Allee, Fläche im Kirchsteigfeld zutage, nach deren Einzelbewertungen das Nedlitzer Holz in der Form eines Rankings am geeignetsten abschnitt. Demgemäß wurden weitere Teilprüfaufträge zum Standort Nedlitzer Holz während dieser Sitzung erteilt. Ein neuer Prüfauftrag zur kurzfristigen Unterbringung Geflüchteter betraf ferner das Verwaltungsgebäude auf dem LHP-Campus an der Jägerallee, das so genannte Haus 2. In einem zweiten Ranking wurden mögliche Finanzierungs- und Umsetzungsmodelle bewertet, in dessen Resultat ein Generalübernehmervertrag zwischen dem Auftraggeber KIS und der ProPotsdam GmbH (ProPotsdam) als Generalübernehmerin mündete sowie die Finanzierung über den Investitionshaushalt der LHP gewährleistet wird. Diese Verfahrensweise wurde in der Folge über die entsprechenden Gremien der SVV, des Aufsichtsrates der ProPotsdam sowie im Werkausschuss des KIS in Sondersitzungen vorbehandelt.
Im Jour fixe am 08.03.2023 wurden die Prüfschritte zum Nedlitzer Holz vorgetragen und dokumentiert. Ein Arbeitsauftrag erging an den Fachbereich 23, Bildung, Jugend und Sport (FB 23), um am Standort Nedlitzer Holz die zusätzliche Kita- und Schulversorgung unterzubringender Kinder in der nächsten Sitzung vorzustellen. An der Weiterplanung zum Standort Marquardter Chaussee wurde festgehalten und verfügt, eine Standorterweiterung mittels Container für bis zu 80 Personen umzusetzen. Nach einer Begehung von Haus 2 wurde die Nutzung des Verwaltungsgebäudes für kurzfristige Unterbringungen positiv votiert, was sich in der Beauftragung äußerte, Anmietungen von externen Räumlichkeiten zu prüfen sowie Ausweichbüros für Mitarbeitende im Haus 2 zu finden. Eine entsprechende Entscheidungsgrundlage wurde vom KIS erarbeitet. Die von der LHP bereits im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2023 als Notunterkunft für Kriegsvertriebene aus der Ukraine genutzte Metropolishalle wurde seitens des Eigentümers zur erneuten Nutzung ab frühestens August 2023 als Standort angeboten. Dieser Standort wurde sodann durch den Bereich 391 Soziale Wohnhilfen (B 391) in die Umsetzung gebracht.
Am 13.03.2023 erfolgte die Begehung eines in früheren Jahren schon einmal zur Unterbringung Geflüchteter genutzten Objekts auf dem Brauhausberg in privatem Eigentum. Das Objekt inklusive seiner sanitären Anlagen war aus baurechtlicher wie brandschutzfachlicher Sicht nicht für die Unterbringung von Menschen geeignet, zudem hätten die vorgefundenen Schäden nur durch eine langanhaltende Innensanierung respektive Wiederinstandsetzung behoben werden können.
Während des Jour fixe am 15.03.2023 waren die Standorte Nedlitzer Holz, Metropolishalle, Haus 2 und andere Bestandteil der Abstimmungen und weiteren Festlegungen. Der Arbeitsauftrag, zusätzliche Kita- und Schulversorgung unterzubringender Kinder zu prüfen, erbrachte unter Anwendung zwei verschiedener Szenarien positiv verwertbare Ergebnisse. Sowohl die Kapazitäten für die Kita-Versorgung und im Primarbereich decken zu erwartende Bedarfe. Im Sekundarbereich erfolgt die Versorgung mit Schulplätzen grundsätzlich stadtweit.
Nach erfolgtem Jour fixe am 22.03.2023 wurde am 29.03.2023 durch den Oberbürgermeister Herrn Schubert und durch die Beigeordnete Frau Meier, der Sachstandsbericht über die Prüfung aller infrage kommenden Standorte für die Unterbringung von Geflüchteten den Teilnehmenden am Hauptausschuss vorgestellt, deren (Nicht-)Geeignetheit begründet sowie Rückfragen beantwortet. Am gleichen Tage wurden die Prüfergebnisse den Mitgliedern der AG Asyl präsentiert.
Um die daraus resultierende außerplanmäßige Auszahlung (Investition) für die Gemeinschaftsunterkunft Nedlitzer Holz auf den Weg zu bringen, bedurfte es eines Beschlusses (Drucksache 23/SVV/0396), der für die 38. Öffentliche Sitzung der SVV am 03.05.2023 avisiert, jedoch zurückgestellt und während der fortgesetzten Sitzung am 08.05.2023 mit Stimmenmehrheit angenommen wurde.
Die vom Projekt betroffene Nachbarschaft wurde mit Postwurfsendungen (Anschreiben) über die geplante Informationsveranstaltung informiert und zur Teilnahme eingeladen, die am 04.04.2023 im Gebäude der SimpliOffice Potsdam GmbH, Konrad-Zuse-Ring 11, 14469 Potsdam, stattfand und die gute Gelegenheit bot, den geplanten temporären Standort vorzustellen sowie Fragen an die Fachbereichsvertretenden der LHP zu richten. Bekannt gemacht und beworben wurde die Veranstaltung gleichfalls mittels Pressemitteilung am 29.03.2023, auf der Homepage der LHP sowie am Tag der Veranstaltung über die Social-Media-Kanäle der LHP (Facebook, Twitter, Instagram).
Standortprüfungen – Bewertungskriterien und generelle Verfahrensweise
Folgende Bewertungskriterien wurden bei den Standortprüfungen angelegt:
Grundstück (Verfügbarkeit)
- Eigentumssituation: im Eigentum der LHP, ProPotsdam vs. Eigentum bei Dritten sowie Veräußerungsbereitschaft ungeklärt
- Nutzungssituation: ohne Nutzungen vs. verpachtet, Pachtverhältnisse langfristig/ kurzfristig kündbar
- Grundstücksbeschaffenheit: sofort nutzbar vs. Vorarbeiten, z.B. Rückbau, Räumung, Baumfällungen erforderlich
Konfliktpotential
- Entfernung der nächsten Bebauung: (Wohnen vs. Gewerbe unterschieden)
- Im Ortsteil bereits vorhandene/geplante Einrichtungen/ Unterkünfte für Geflüchtete
Lage
- Zentrumsnähe
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Integrationsmöglichkeiten: Erreichbarkeit von integrierenden Angeboten,
z.B. Sprachkursanbieter, Integrationspotential des Stadtteils
Soziale Infrastruktur
- Kitas, Schulen
- Ärzte, Apotheken
- Dienstleistungsangebote
- Nachversorger, z.B. Supermarkt, Discounter
Verkehrliche Anbindung
- ÖPNV-Angebot Mikrolage: Welche ÖPNV-Angebote liegen an der Fläche an
- ÖPNV-Angebot Makrolage: Kann das Metropolzentrum Berlin schnell mit dem ÖPNV erreicht werden oder ist z.B. mehrfaches Umsteigen erforderlich
- Erreichbarkeit für Ver- und Entsorgungsträger, z.B. Catering, Müllabfuhr
- Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste
Erschließung
- Vorhandene Erschließungsanlagen
- Straßenerschließung
- Medienerschließung (Wasser, Strom, Schmutzwasser, Gas, Fernwärme, Telekommunikation)
- Wie schnell kann eine Erschließung ggf. hergestellt werden
- Wie hoch ist der Aufwand eine erstmalige Erschließung herzustellen bzw. die vorhandene Erschließung auszubauen
- Anlieferverkehr für Schwertransporte (Errichtung)
Finanzielle Auswirkungen
- Einnahmeeinbußen aufgrund konkurrierender Nutzungen, welche beendet werden müssen
- Aufwand für Aktivierung der Fläche (ggf. zu erwartende Auflagen aus der Beschaffenheit der Fläche heraus)
- Auswirkungen auf ggf. betroffene Projekte der LHP bzw. deren Unternehmen
- Synergieeffekte zu ggf. anderen geplanten Projekten (Zwischennutzung und Nachnutzung)
Erweiterungspotential
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Maßgabe 2 Ausbaustufen
- 500 Personen – ca. 15.000 m² erforderlich
- 1000 Personen – ca. 25.000 m² – 30.000 m² erforderlich
- Flächen, welche für eine Unterbringung von 500 Personen nicht geeignet sind, sollten demnach nicht weiter betrachtet werden.
- ein Standort zur Nutzung von Synergieeffekten
Neben kommunalen Liegenschaften als mögliche Standorte zur Unterbringung von Geflüchteten wurden – wie oben dargestellt – und werden zudem gewerbliche wie private Liegenschaften geprüft. Diese schließen die fünf Standortangebote von Dritten, die der LHP vorgeschlagen wurden, ein. Um die legitimen wirtschaftlichen Interessen der potenziellen Vertragspartner zu wahren und um in laufenden Verhandlungen nicht einzugreifen, kann an dieser Stelle auf diese einzelnen Standorte nicht weiter eingegangen werden. Die Standortprüfungen wurden und werden innerhalb der LHP und geschäftsübergreifend eng abgestimmt und durchgeführt. Die Vorgehensweise bei den Prüfungen erfolgt standortunabhängig und stets aus denkmal-, landwirtschaftlich-, naturschutz- und wasserschutzbehördlicher sowie aus baurechtlicher, finanzieller, infrastruktureller, soziodemographischer Sicht sowie in puncto Sicherheit für die temporäre Unterbringung von Geflüchteten in mobilen Unterkünften nach § 246 Absätze 8 – 13 BauGB. Ein weiterhin wesentlicher Aspekt bei den Prüfungen ist die Gegenüberstellung der Etablierung eines Standorts versus die gegebene Dringlichkeit – wie oben dargestellt. Denn § 246 Absatz 13a Baugesetzbuch (BauBG) legt fest, dass die Absätze 8 – 13 nur Anwendung finden dürfen, insofern dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Neben einem Zeitplan, den es folglich bedarf, um die Eilbedürftigkeit des Handelns der LHP zu bemessen und wann eine Liegenschaft für die kurzfristige Unterbringung von Geflüchteten tatsächlich zur Verfügung stehen kann, ist zudem ein Maßnahmenplan zu erstellen, der das hohe Vollzugsinteresse der LHP einordnet. Gerade bei vorgeschlagenen oder angebotenen gewerblichen oder privaten Liegenschaften zur Nutzung müssen Maßnahmen wie die (Vor-) Verhandlungen mit Eigentümern zum Erwerb der Fläche und vor Erwerb dieser die daraus resultierenden Gremienabstimmungen durch eine Beschlussvorlage je nach Wertgrenze im Hauptausschuss respektive in der SVV sowie die möglicherweise zuvor zu befassenden Fachausschüsse zwingend berücksichtigt werden. Denn aus haushaltsrechtlicher Sicht darf auf eine Nutzung nicht-kommunaler Liegenschaften gegen Entgelt wegen des Risikos, dass eine vertraglich vereinbarte Nutzung seitens der Eigentümer geändert wird, nicht eingegangen werden. Ebengemäß muss Beachtung finden, dass für jeden Standort erneut ein Baugenehmigungsverfahren, ggf. die Einholung von Boden- oder Naturschutz-Gutachten usw. sowie die Ausschreibung von bauvorbereitenden und sonstigen Maßnahmen erforderlich sind.
Informationen zu in fortgeschrittener Planung oder Umsetzung befindlichen neuen Einzelstandorten
Marquardter Chaussee, Bornim
Bezeichnung der Unterkunft
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Gemeinschaftsunterkunft
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Startdatum der Nutzung
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2017 (Erweiterung in Umsetzung, 02/2024) |
Enddatum der Nutzung
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2030 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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66 Personen, wird durch die Errichtung von Containern um 80 Plätze erweitert |
Betreiber der Einrichtung
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Living Quarter GmbH |
Eleonore-Prochaska-Straße, Kirchsteigfeld
Bezeichnung der Unterkunft
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Gemeinschaftsunterkunft |
Startdatum der Nutzung
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In Umsetzung, voraussichtlich 08/2024 |
Enddatum der Nutzung
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2034 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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100 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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offen |
Zeppelinstraße 7 – 10, Brandenburger Vorstadt
Bezeichnung der Unterkunft
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Wohnverbund |
Startdatum der Nutzung
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Wohneinheiten teilweise in Nutzung, weitere Wohneinheiten in Umsetzung |
Enddatum der Nutzung
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12/2024 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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Bis zu 100 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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offen |
Bislang wurden schon neun Wohneinheiten in der Zeppelinstr. 7 – 10 in der Form einer Zwischennutzung für die Unterbringung von Geflüchtete genutzt. Da ein Angebot für die Zwischennutzung von weiteren 22 Wohnungen von der ProPotsdam an die LHP erging, wird nun vor Ort die Etablierung eines Wohnverbunds geplant. Hierbei handelt es sich um Wohnungen mit verschiedenen Größen und Zuschnitten, die für bis zu 100 Personen Platz bieten. Bedingt durch Renovierungen gehen die Wohneinheiten ab voraussichtlich frühestens Dezember 2023 stufenweise ans Netz, eine tatsächliche Nutzung ist bis Dezember 2024 befristet.
Ketziner Straße, Fahrland
Bezeichnung der Unterkunft
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Gemeinschaftsunterkunft |
Startdatum der Nutzung
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Seit 04/2023 |
Enddatum der Nutzung
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05/2025 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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80 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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Living Quarter GmbH |
Sonderbauprogramm, Kossättenweg, Golm
Bezeichnung der Unterkunft
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Wohnverbund |
Startdatum der Nutzung
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Voraussichtlich 04/2025 |
Enddatum der Nutzung
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2045 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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65 Wohneinheiten |
Betreiber der Einrichtung
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offen |
Für das Vorhaben am Kossättenweg im Stadtteil Golm soll der Bauantrag bis Ende 2023 eingereicht werden. Zum gegenwertigen Zeitpunkt ist die Bauzeit ab März 2024 für ca. ein Kalenderjahr geplant.
Sonderbauprogramm, Eichenweg, Golm
Bezeichnung der Unterkunft
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Wohnverbund |
Startdatum der Nutzung
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Voraussichtlich 01/2025 |
Enddatum der Nutzung
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2045 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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71 Wohneinheiten, ca. 250 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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offen |
Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt, die Generalmietverträge sind aktuell im Prüf- und Zeichnungslauf. Die geplante Bauzeit ab Oktober 2023 bis ca. Dezember 2024 kann sich allerdings verzögern, da Widersprüche in Bearbeitung und ein Eilantrag am Verwaltungsgericht Potsdam gestellt wurde. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Schreiben an die LHP vom 22.09.2023 gebeten, bis zur Gerichtsentscheidung über den Antrag eine Vollziehung der Baugenehmigung vorerst zu unterlassen.
Sonderbauprogramm, Wieselkiez, Schlaatz
Bezeichnung der Unterkunft
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Wohnverbund |
Startdatum der Nutzung
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In Umsetzung, voraussichtlich 04/2024 |
Enddatum der Nutzung
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2043 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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50 Wohneinheiten, anteilig ca. 130 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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offen |
Der Standort ging aus der Portfolioanalyse für Wohnungsbau der ProPotsdam hervor.
Sonderbauprogramm, Gluckstraße, Stern
Bezeichnung der Unterkunft
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Wohnverbund |
Startdatum der Nutzung
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Voraussichtlich 04/2024 |
Enddatum der Nutzung
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2043 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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21 Wohneinheiten, anteilig ca. 65 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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offen |
Siehe auch den nichtöffentlichen Beschluss der SVV mit der Drucksache 20/SVV/1409.
Wyndham Garden Hotel, Potsdam West
Bezeichnung der Unterkunft
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Hotel |
Startdatum der Nutzung
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03/2023 |
Enddatum der Nutzung
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02/2024 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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Max. 90 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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- |
Ein Teil des Wyndham Garden wurde im Rahmen eines Hotelkontigentvertrags angemietet. Die Versorgung der untergebrachten Personen wird über ein Catering sichergestellt.
Haus 2, Verwaltungscampus, Hegelallee, Nördliche Innenstadt
Bezeichnung der Unterkunft
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Notunterkunft |
Startdatum der Nutzung
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09/2023 |
Enddatum der Nutzung
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2025 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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Ausbaustufe 1 bis 25 Personen Ausbaustufe 2 bis 100 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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FB 39 |
Die am 11.09.2023 in Betrieb genommene Notunterkunft Haus 2 auf dem Verwaltungscampus der LHP bietet Einzelplätze für bis zu 25 Personen. Der so genannte Südkopf des Gebäudes wurde in einer ersten Ausbaustufe baulich ertüchtigt und brandschutztechnisch ausgestattet. Für die Versorgung der untergebrachten Personen sind Küchen-, Wasch- und Sanitäranlagen-Container auf der östlichen Seite (Innenhofseite) bereitgestellt. Die Einrichtung ist abgezäunt, sodass eine Trennung zu der nah in Nutzung befindlichen Sporthalle gewährleistet wird. Dies gilt ebenfalls für die Zugänge zur Einrichtung auf der einen Seite des Gebäudes und zu den Verwaltungsbüros auf der anderen Seite des Gebäudes. Das Sicherheitskonzept sieht neben dem Wachschutz ebenfalls Brandwachen auf jeder der vier genutzten Etagen für 24/7 vor. Der Betreiber ist derzeit der Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration (FB 39) selbst, eine Vergabe ist geplant. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage finden Abtimmungen zwischen dem KIS und FB 39 über eine zweite Ausbaustufe für den so genannten Nordkopf des Gebäudes statt. Die Unterbringungskapazität ist dann für insgesamt ca. 100 Personen ab März 2024 geplant. Für eine dritte Ausbaustufe des Mittelteils des Gebäudes sind bereits erste Überlegungen angestellt worden. Letztbetreffende wird jedoch aufgrund von baulichen Ertüchtigungsbedarfen, brandschutztechnischen Erwägungen sowie ins Verhältnis zu setzende Nutzungs- vs. Investitions-Abwägungen kritisch hinterfragt.
Orangerie Biosphäre, Georg-Hermann-Allee, Bornstedt (nicht mehr in Nutzung)
Die als Notunterkunft eingerichtete Orangerie der Biosphäre wurde im März 2022 in kürzester Zeit für bis zu 150 Personen hergerichtet. Dazu wurde Feldbett an Feldbett gereiht ohne Separierung für ein Mindestmaß an Privatsphäre. Es war daher klar, dass die Unterkunft so kurz wie möglich genutzt werden sollte. Wie alle Unterkünfte, die eine Essenversorgung vorhalten, ist die Unterbringung in der Orangerie der Biosphäre teurer als im Vergleich zu regulären Unterkünften, die Möglichkeiten zur Selbstversorgung der Bewohnenden zur Verfügung stellen. Nach Kenntnis der Verfügbarkeit der Metropolishalle wurde die Notunterkunft in der Orangerie der Biosphäre schrittweise bis Ende Juni 2022 geschlossen. Als die Schließung der Unterkunft in der Metropolishalle im Frühjahr 2023 klar war, wurden Ausweichkapazitäten für die Unterbringung der zuvor in der Metropolishalle untergebrachten Personen benötigt. Neben der Anmietung von 45 Doppelzimmern im Hotel Wyndham Garden wurde zu diesem Zweck die Orangerie der Biosphäre als Unterkunft reaktiviert. Dieses Mal wurden jedoch durch Raumteiler einzelne Abteile mit je 3-5 Betten geschaffen. Dadurch wurde die Gesamtkapazität der Unterkunft auf maximal 125 Betten reduziert, aber eine bessere Unterbringungsqualität erreicht. Nach der erneuten Inbetriebnahme der Metropolishalle als Unterkunft im August 2023 wurde die Unterkunft in der Orangerie der Biosphäre wegen der vergleichsweise hohen Kosten und des schlechteren Unterbringungsstandards Ende August 2023 wieder geschlossen. Der Betrieb und die soziale Betreuung in der Unterkunft Orangerie der Biosphäre wurden im Rahmen des Mietvertrages hauptsächlich durch die Biosphäre erbracht.
Metropolishalle, Großbeerenstraße, Babelsberg
Bezeichnung der Unterkunft
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Notunterkunft |
Startdatum der Nutzung
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08/2023 |
Enddatum der Nutzung
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05/2024 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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Max. 280 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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DRK |
Die Ersteröffnung im April 2022 war erforderlich, um für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine ausreichend Kapazitäten zu schaffen. Zum damaligen Zeitpunkt war eine Reihe von Hotels für die Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine angemietet worden, die zum Teil nur bis zu den Osterfeiertagen genutzt werden konnten. Da ab Ostern unverzüglich Ersatz benötigt wurde, wurde die Metropolishalle als Erstaufnahme- und Umverlegungsstandort aus den Hotels angemietet und hergerichtet. Wegen der Dringlichkeit der Innutzungnahme zu den Osterfeiertagen wurde die DRK Flüchtlingshilfe Brandenburg gGmbH direkt mit dem Betrieb der Unterkunft inklusive Essensversorgung und Reinigung beauftragt. Die Metropolishalle war zunächst nur bis Ende September 2022 angemietet worden. Aufgrund der weiter bestehenden Unterbringungsbedarfe und der gut funktionierenden Unterbringung in der Metropolishalle wurde die Anmietung um sechs Monate (bis März 2023) verlängert. Die Metropolishalle stand danach aus technischen und vertraglichen Gründen (Sanierung und andere Vermietung) bis August 2023 nicht zur Verfügung und musste weitgehend geräumt werden. Sanitärcontainer wurden mit Blick auf die wahrscheinliche Weiternutzung vor Ort belassen. Der Bedarf für die erneute Inbetriebnahme der Metropolishalle als Unterkunft für Geflüchtete bestand wegen der Notwendigkeit der Überbrückung bis zum Zulauf neuer regulärer Unterkünfte (Nedlitzer Holz und Wohnungsverbünde aus dem Sonderbauprogramm der ProPotsdam) im ersten Halbjahr 2024. Da die Unterbringung in der Metropolishalle vergleichsweise kostenintensiv ist, wurde die Anmietung auf zehn Monate begrenzt. Es wurde davon ausgegangen, dass bis Mai 2024 genügend neue, reguläre Unterkünfte zur Verfügung stehen. Diese Einschätzung bedarf ggf. einer Neubewertung. Die soziale Betreuung und Organisation der Unterbringung in der Metropolishalle wurde ausgeschrieben. Der Zuschlag ging an die DRK Flüchtlingshilfe Brandenburg gGmbH.
Nedlitzer Holz, Nedlitz
Bezeichnung der Unterkunft
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Notunterkunft |
Startdatum der Nutzung
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Voraussichtlich 05/2024 |
Enddatum der Nutzung
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Voraussichtlich 12/2025 |
Platzzahl für Flüchtlinge
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Max. 496 Personen |
Betreiber der Einrichtung
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offen |
Angesichts der bestehenden gesetzlichen Pflicht sowie der Kapazitätsdefizite war die LHP gezwungen, 500 weitere Unterbringungsplätze zu schaffen. Hierfür wurde das Grundstück Nedlitzer Holz als temporärer Standort zur Unterbringung von Geflüchteten nach eingehender Prüfung als am besten geeignet bewertet. Die ProPotsdam wurde als Generalübernehmerin beauftragt, die für eine temporäre Unterbringung geeigneten Baulichkeiten zu erwerben und auf dem Grundstück aufzustellen. Es ist mit einer Inanspruchnahme der Unterbringungen ab Mai 2024 zu rechnen, so dass die schlüsselfertige Übergabe der Wohneinheiten an die LHP zu diesem Zeitpunkt erfolgen muss.
Am 14.07.2023 wurde die Baugenehmigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt, sodass die Voraussetzungen für die Beschaffung von Wohncontainern vorlagen. Gegenstand der Baugenehmigung ist die Errichtung einer Notunterkunft für 496 Personen, bestehend aus 8 zweigeschossigen Unterkunftsgebäuden und einem eingeschossigen Sozialgebäude – jeweils in Containerbauweise, befristet auf zwei Jahre bis 30.12.2025. Die Baugenehmigung enthält u.a. auch natur- und artenschutzrechtliche Auflagen, insbesondere auch zu den im Verfahren besonders strittigen Eichen (Alleebäume) sowie zur geschützten Sandstrohblume. Auf dem Baugrundstück wurde im Vorfeld der Baugenehmigungserteilung als einzig geschützte Art die Sandstrohblume festgestellt. Deren Aufkommen wurde entsprechend den gemeinsam mit der Baugenehmigung vom 14.07.2023 erteilten Auflagen unter Überwachung der ökologischen Fachbaubegleitung umgepflanzt und zusätzlich Saatgut für ein Aussäen auf den nicht genutzten Bereichen auf dem Grundstück gewonnen. Damit wird die Art der Sandstrohblume unmittelbar auf dem Grundstück erhalten und gesichert.
Um den Aufbau der Wohncontainer zum Jahresende fristgemäß vornehmen zu können, mussten die Vergabeverfahren unverzüglich eingeleitet werden. Am 24.07.2023 wurde vom Landschaftsschutzverein Berlin-Brandenburg e.V., vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch das alleinige Vorstandsmitglied Dr. Christoph Partsch, ein Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO auf Aussetzen des Vollzugs der Baugenehmigung gestellt und zugleich eine Klage gegen die Baugenehmigung erhoben. In der 31. Kalenderwoche liefen die Ausschreibungsfristen für die Beschaffung von Containern ab, die Angebotsauswertung wurde abgeschlossen und die Zuschlagserteilung stand an. Andere Ausschreibungsfristen für weitere Bauleistungen endeten ebenfalls zu diesem Zeitraum.
Aktuell sind hinsichtlich des Standortes Nedlitzer Holz drei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängig. Zum einen ein Antrag gem. § 123 VwGO auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen den Erlass der Baugenehmigung und gegen alle auch bauvorbereitende Maßnahmen sowohl auf dem eigentlichen Baugrundstück als auch an der westlichen Seite der Nedlitzer Straße, des Weiteren die Klage vom 25.07.2023 gegen die erteilte Baugenehmigung vom 14. 07. 2023 sowie ein Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs v. 26.07.2023 und der Anfechtungsklage vom 25.07.2023 gegen die Baugenehmigung.
Am 11. Oktober 2023 erließ das Verwaltungsgericht Potsdam einen sogenannten Hängebeschluss, wonach jegliche weiteren bauvorbereitenden und Baumaßnahmen untersagt sind. Die Landeshauptstadt Potsdam hat hiergegen Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Nach Auffassung der LHP liegen Voraussetzungen für einen Hängebeschluss nicht vor, weil bei der Fortführung der bauvorbereitenden Maßnahmen keine irreversiblen Zustände bzw. schwere unabwendbare Nachteile eintreten.
• Es werden im Rahmen der Bautätigkeit auf dem Grundstück keine Bäume gefällt und keine Arbeiten vorgenommen, die zu Eingriffen in den Wurzelraum der Eichen führen könnten.
• Zum Schutz der bedrohten Sandstrohblume sind wirksame Maßnahmen eingeleitet worden.
Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass die Baugenehmigung für die Errichtung der Container-Anlage ohnehin nur befristet für zwei Jahre bis 2025 erteilt ist. Anders als bei sonstigen Vorhaben, ist dieses Projekt also von vorneherein auf einen bestimmten eher kurzen Zeitraum beschränkt und auf Reversibilität angelegt. Schließlich handelt es sich bei den in Frage stehenden Flächen um solche, die im Bebauungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 18a BauGB festgesetzt sind, sodass jedenfalls übliche Ackerarbeiten jederzeit auch ohne gesonderte Baugenehmigung sowie ohne Umsetzung irgendwelcher Pflanzen hätten erfolgen können.
Der Vollzug der Baugenehmigung ist hier im öffentlichen Interesse geboten. Die zeitnahe Umsetzung des Bauvorhabens ist essenziell, damit die LHP den nach § 6 Abs. 5 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) i.V.m. §§ 3 und 4 der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung (LAufnGDV) bestehenden Aufnahmepflichten gerecht werden kann. Eine Unterbringung der Geflüchteten in der mit Baugenehmigung vom 14.07.2023 genehmigten Notunterkunft müsste, um das Aufnahmesoll kurzfristig erfüllen zu können, bereits diesen Winter erfolgen. Um dem gesetzlichen Aufnahmesoll für das Jahr 2023 zu genügen und darüber hinaus einen zwingend notwendigen Puffer an Unterbringungsmöglichkeiten für Neuaufnahmen respektive Sonderzuweisungen in der Landeshauptstadt Potsdam zu schaffen, ist die kurzfristige Errichtung der geplanten Notunterkunft im Nedlitzer Holz mit 496 neuen Plätzen – mangels ausreichender Unterbringungsalternativen – zur Gewährleistung eines dringenden öffentlichen Interesses erforderlich.
Die Kosten einrichtungsscharf darzustellen, ist allein praktisch nicht möglich, da die Einrichtungen anhand ihrer Größe, Kapazitäten, Auslastungen, Ausstattungen, Zielgruppen und den dafür erforderlichen Betrieb spezifisch operieren.
Um dennoch eine beispielhafte Aussage zu den Kosten treffen zu können, wird folgende Übersicht zur Verfügung gestellt. Die Übersicht (siehe Anlage 3) zeigt die Höhe der Gesamtkosten im Monat, die Platzkapazitäten sowie die daraus berechneten Tagessätze mit und ohne Sicherheitskosten stellvertretend für die Notunterkunft Metropolishalle im Vergleich zum Wohnungsverbund An den Kopfweiden, zur Gemeinschaftsunterkunft Ketziner Straße sowie zu Übergangswohnungen bei Vollauslastung. Die Übergangswohnungen sind die kostengünstigsten Einrichtungen. Im Vergleich ist in der Notunterkunft Metropolishalle mit einem Kostenaufwuchs um mehr als das Dreifache zu kalkulieren. Die Gesamtkosten enthalten u.a. Kosten für die Betreuung, Mietkosten, Betriebskosten, Reinigungskosten oder Kosten für die Sicherheit. Der Betrieb von Einrichtungen wird unabhängig von Ihren Gesamtkosten als wirtschaftlich gewertet, wenn ca. 85 Prozent der vorhandenen Kapazitäten genutzt werden.
Für die Unterbringung und Betreuung Geflüchteter erhält die LHP eine Reihe von Kostenerstattungen die sich zum Teil ergänzen und zum Teil aber auch gegenseitig ausschließen. Haupteinnahmequelle sind die Erstattungsleistungen des Landes auf Grundlage des Landesaufnahmegesetzes und der zugehörigen Erstattungsverordnung. Auf Grundlage dieser Normen erhält die LHP pauschale Erstattungsleistungen für die Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Unterbringung der betreffenden Personen. Diese Pauschalen betragen ca. 7.000 Euro pro Jahr und Person. Die reinen Kosten der Unterbringung werden dabei mit ca. 260 Euro pro Person und Monat erstattet. Darüberhinausgehende Kosten trägt die LHP. Kosten für die medizinische Versorgung dieser Personen werden vom Land Brandenburg voll übernommen. Kosten für die notwendige Bewachung von Unterkünften durch Sicherheitsdienste werden vom Land Brandenburg auf Grundlage einer Stundenpauschale erstattet, die ca. 95 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten deckt. Für Betreuungskosten in Unterkünften zahlt das Land Brandenburg pro Person eine jährliche Pauschale in Höhe von ca. 900 Euro. Dabei geht das Land Brandenburg von der Refinanzierung einer Vollzeitstelle in der Migrationssozialarbeit pro 80 tatsächlich untergebrachten Personen aus. Für spezielle Migrationsberatungsdienste zahlt das Land eine Stellenpauschale. Die LHP erhält so eine Refinanzierung für ca. 5,5 Stellen für spezielle Migrationsberatungsdienste wie die landesweite Beratung für jüdische Zuwanderer oder den Migrationsfachberatungsdienst in Potsdam-Babelsberg. Zudem refinanziert das Land Brandenburg die Kosten für die Schaffung neuer Unterbringungsplätze mit einer einmaligen Investitionspauschale in Höhe von ca. 2.300 Euro pro Platz.
Für Personen, die nicht im Asylbewerberleistungsbezug sind, erhält die LHP keine Erstattung für Kosten der Unterkunft vom Land Brandenburg. Für diesen Personenkreis muss die LHP Gebühren entsprechend einer Gebührensatzung erheben, um die anfallenden Unterbringungskosten zu refinanzieren. Bis 2022 war dieser Personenkreis relativ klein, da Personen außerhalb des Asylbewerberleistungsbezuges oft eigenen Wohnraum anmieten konnten. Durch den starken Zuzug Geflüchteter aus der Ukraine und die Notwendigkeit zur Unterbringung von ca. 1.000 Personen aus diesem Personenkreis wird die entsprechende Gebührensatzung mit Blick auf eine höhere Kostendeckung aktuell angepasst.
Schließlich erhält die LHP für in Potsdam gemeldete Personen Schlüsselzuweisungen vom Land Brandenburg. Dies gilt auch für Geflüchtete. In der besonderen Zugangslage seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben Land und Bund zudem Sonderzuweisungen zur Refinanzierung der Lasten der Unterbringung Geflüchteter beschlossen, die auch dem städtischen Haushalt zufließen. Das Land Brandenburg hat hier beispielsweise im Brandenburg-Paket temporäre Erhöhungen der Pauschalen zur Refinanzierung von Investitionskosten für neu geschaffene Unterbringungsplätze und eine stärkere Refinanzierung von Betreuungskosten beschlossen. Die Auszahlung dieser Mittel ist jedoch an die Bereitstellung neuer Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten gebunden.
Die geschilderten Einnahmequellen ermöglichen einen geschätzten Kostendeckungsgrad der Unterbringung und Betreuung Geflüchteter in der LHP von aktuell ca. 80 Prozent. Das Kostendeckungsdefizit entsteht hauptsächlich aus zu geringen Erstattungssätzen des Landes Brandenburg für die Kosten der Unterbringung und zum Teil durch fehlende Gebühreneinnahmen.
2.1 Entwicklung der Aufnahmezahlen im Jahre 2024
Das Land Brandenburg teilt den Landkreisen und kreisfreien Städte jeweils mit Rundschreiben im Januar ein Aufnahmesoll der durch die ZABH zugewiesenen Personen für das jeweilige Jahr mit. Dieses begründet eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme und vorläufigen Unterbringung durch die Kommunen und stellt damit die wesentliche Orientierungsgröße für die Planung der bereitzustellenden Unterbringungskapazitäten dar. Im Jahresverlauf wird das Aufnahmesoll mehrmals überprüft und ggf. an die aktuellen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene angepasst.
Nach ersten Hinweisen der Landesebene von Ende Dezember 2023 wird das Aufnahmesoll des Jahres 2024 auf Grundlage der Annahme berechnet werden, dass im Jahresverlauf ein Zugang von rund 13.900 Menschen durch das Land Brandenburg zu bewältigen ist. Aktuell ist die LHP zur Aufnahme von 6,6 Prozent der durch die ZABH zu verteilenden Geflüchteten verpflichtet. Sofern eine vollständige Zuweisung dieser Menschen auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt, wären demnach durch Potsdam alleine nach der Quote ca. 920 Menschen aufzunehmen. Das sind rund 450 Personen weniger, als in die Berechnung des letzten gültigen Aufnahmesolls 2023 einflossen. In die Berechnung des tatsächlichen Solls wird zusätzlich die Über- bzw. Untererfüllung der Aufnahmeverpflichtung der Stadt- und Landkreise im Vorjahr einbezogen. Dieser Erfüllungsstand wird anhand der Abrechnung der tatsächlichen Aufnahmen durch die ZABH rechnerisch nachträglich korrigiert. Außerdem erfolgt derzeit noch eine Anpassung des Verteilungsschlüssels, um stärker als bisher die Belastung jener Kommunen zu berücksichtigen, in denen sich Standorte der Zentralen Erstaufnahme des Landes Brandenburg befinden.
Bis zur Fertigstellung dieser Mitteilungsvorlage lagen noch keine verbindlichen Informationen der ZABH zum Aufnahmesoll 2024 und zum abschließenden Erfüllungsstand des Aufnahmesolls aus dem Vorjahr für die LHP vor.
Bei der Planung der Unterbringungskapazitäten sind weitere Bedarfe zu berücksichtigen. Dazu zählt insbesondere das Aufnahmesoll, was die LHP zur Aufnahme von Spätaussiedlern und Personen sowie Bundes- und Landesaufnahmeprogrammen zu erfüllen hat und das durch das LASV festgelegt wird. Hier wird mit einem höheren Wert als in den Vorjahren zu rechnen sein, unter anderem infolge des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan.
Weiterhin sind für die Kapazitätsplanung Aufnahmen aus Familiennachzügen zu berücksichtigen, die keine Anrechnung auf das Aufnahmesoll darstellen.
Und wie bereits oben angeführt, kann schließlich die vorübergehende Reduktion des Aufnahmesolls für die Brandenburger Kommunen durch die praktizierte längere Verweildauer in den Einrichtungen der ZABH nur als „befristete Atempause“ für die LHP gewertet werden, da jene Geflüchtete, die bereits vor dem 01.07.2023 Zeit in den Einrichtungen der ZABH verbracht haben, ab dem 01.07.2024 graduell an die Kommunen überwiesen werden müssen.
Unter Berücksichtigung all dieser Unterbringungsverpflichtungen geht die LHP zum aktuellen Zeitpunkt von rund 800 Personen aus, die im Jahresverlauf neu unterzubringen sind.
Die LHP erhebt ebenfalls die Annahme, dass bei den regulären Auszügen aus den Unterkünften die Zahlen von 80 Plätzen auf 60 Plätze pro Monat sinken. Hintergrund ist, dass im Jahre 2024 signifikant weniger neue belegungsgebundene Wohnungen ans Netz gehen, wodurch sich eine längere Bleibedauer ergeben wird.
Unabhängig von internationalen Migrationsdynamiken, der Anzahl von in Deutschland ankommenden Menschen und demgemäß deren Verteilung auf Länder und Kommunen, kann für das Jahr 2024 folgende Unterbringungssituation in die LHP weitestgehend gesichert konstatiert werden. Bei vollständiger Belegung wird der Auszug von maximal 280 Bewohnerinnen und Bewohner aus der Notunterkunft Metropolishalle bis zum 15.05.2024 und die Beräumung bis 31.05.2024 erfolgen. Vorbehaltlich ihrer geplanten Fertigstellung und Übergabe wird die Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft Marquardter Chaussee um 80 Plätze voraussichtlich ab April .2024 fertiggestellt sein. Das Sonderbauvorhaben Gluckstr. mit anteilig 65 Plätzen für Geflüchtete wird voraussichtlich ebenfalls ab April .2024 in Nutzung gehen. Auch das Sonderbauvorhaben Wieselkiez mit anteilig 130 Plätzen für Geflüchtete wird voraussichtlich im April .2024 zur Unterbringung beitragen. Vorbehaltlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam war geplant, die Gemeinschaftsunterkunft Nedlitzer Holz mit 480 Plätzen ab 15.05.2024 in Betrieb zu nehmen. Die Gemeinschaftsunterkunft Eleonore-Prochaska-Straße mit 100 Plätzen wird schließlich frühestens ab August 2024 zu Verfügung stehen. Die Wohnungen in der Zeppelinstr. 7 – 10 werden stufenweise in Betrieb genommen, sind allerdings nur befristet bis Ende 2024 in Nutzung. Alle weiteren in der Planung befindlichen Vorhaben gehen erst ab dem Jahre 2025 und Folgejahre ans Netz.
Hinsichtlich des Standorts Nedlitzer Holz steht nach wie vor eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam zum Eilantrag gegen den Vollzug der Baugenehmigung aus. Da es bereits zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung des Vorhabens gekommen ist, müssen nun Alternativszenarien entwickelt werden. Prämisse ist dabei weiterhin, die Unterbringung von Geflüchteten in Schulsporthallen zu vermeiden. Denn die Unterbringung von 480 Personen in dieser Form würde nach überschlägiger Schätzung zur Belegung von mindestens 6 Doppelfeld-Sporthalle mit jeweils 990 m² zuzüglich weiterer Nebenflächen nahe der Schulsporthallen, z.B. für die Essenversorgung und -einnahme oder für Sanitär- und Waschräume führen: Dies würde auf Grund der ohnehin knappen Hallenkapazitäten nicht nur kurzzeitig erhebliche Einschränkungen im Schul- und Vereinssport nach sich ziehen.
3. Fazit und mögliche Konsequenzen der Unterbringung
Angesichts der stark angestiegenen Aufnahmezahlen im Jahre 2023 gegenüber dem Vorjahr, der beschriebenen dynamischen Zugangssituation sowie der vorgenannten Zahlen zum Aufnahmesoll gegenüber den vorhandenen Platzkapazitäten wird allzu deutlich, dass die Dringlichkeit zur Schaffung von weiteren Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet aktuell und weiter fortbesteht. Der Ausblick auf 2024 mit dem dritten Aufnahmesoll auf Rekordniveau in Folge führt zu der Einschätzung, dass erhebliche Anstrengungen erforderlich sein werden, um der gesetzlichen Pflicht zur Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter ohne eine Umnutzung sozialer Infrastruktur oder anderer kommunaler Einrichtungen nachzukommen.
Ebenso bemerkenswert ist es, dass eine komplette Belegung der vorhandenen Platzkapazitäten nicht stattfinden kann, da es gilt, einen Puffer vorzuhalten, der etwa bei Sonder- oder Zwangsüberweisungen an die LHP oder in Situationen einer vorübergehenden Nichtnutzung einer Einrichtung, z.B. durch Renovierungsarbeiten, eines Wegfalls einer Einrichtung oder einer Verzögerung bei der Inbetriebnahme einer neuen Einrichtung, z.B. hervorgerufen durch das Einlegen von Rechtsmitteln, greift. Nicht zuletzt müssen auch jene Menschen bei der Kapazitätsplanung zwingend Berücksichtigung finden, die ohne Anrechnung auf das Aufnahmesoll durch Familiennachzüge, als wohnungslose Neu-Potsdamerinnen und –Potsdamer aus kurzfristigen Untermietverhältnissen sowie über die länderübergreifenden Umverteilungen in der LHP ankommen (die so genannte Sekundärmigration). Für die Kapazitätsplanung und die Belegungssteuerung heißt das, perspektivisch mindestens mittelfristige, bestenfalls langfristige Standorte wie Einrichtungen zu etablieren. Diese sollten idealerweise einen wohnungsähnlichen Standard haben, um dafür Sorge zu tragen, den Grad der Integration von Menschen, die in der LHP ankommen, zu erhöhen. Auf das Integrationskonzept der LHP, Handlungsfeld Unterbringung und Wohnen im Stadtteil, Stadtentwicklung sowie den Beschluss der SVV am 03.06.2020 mit der Drucksache 20/SVV/0518 Auflösung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge als Arbeitsauftrag für den Oberbürgermeister der LHP wird entsprechend verwiesen. Gleichfalls würde die Belegungssteuerung entlastet werden, da mittel- und langfristig zu nutzende Standorte und Einrichtungen die Zugangsdynamik besser absorbieren und für eine konstante Handlungsweise sorgen. Drittens ergibt sich auch eine Reduzierung der Kosten pro Platz, da sich die Anzahl von Neu- oder Wiedereröffnungen der Einrichtungen und deren zuvor bedingten baulichen Ertüchtigungen, brandschutztechnischen Ausstattungen sowie Renovierungen minimieren. Schließlich sorgen mittel- und langfristig in Nutzung befindliche Standorte für mehr Planungssicherheit bei sozialen Trägern und Betreibern von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnverbünden.
Im Umkehrschluss ist zu konstatieren, dass im Falle jedweder Verzögerung bei der Weiterentwicklung von Unterbringungskapazitäten in der LHP, einerseits, und gleichzeitiger sich fortsetzender Aufnahmeverpflichtung vom Land Brandenburg, andererseits, sowohl die Umsetzung des Integrationskonzepts, als auch die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses teils erheblich verzögern können.
Der Ausblick auf die angenommenen Aufnahmezahlen in Relation zu den zur Verfügung stehenden Unterbringungskapazitäten im Jahre 2024 zeigt ein deutliches Missverhältnis, das sehr hohe Anforderungen an die zukünftige Kapazitätsplanung, die Belegungssteuerung und das Vertragsmanagement im FB 39 mit sich bringt. Eine Umnutzung kommunaler Liegenschaften wie Schulsporthallen für den Standort Nedlitzer Holz stellt keine wünschenswerte Alternative dar, da sowohl der pflichtige Schulsport und der organsierte Sport erheblichen Einschränkungen ausgesetzt wären.
4. Wesentliche gesetzliche Grundlagen
Die der LHP übertragene Pflichtaufgabe zur Versorgung von Geflüchteten ergeht zur Erfüllung nach Weisung im Sinne des § 121 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) regelt den Flüchtlingsschutz als besonderen Schutzstatus und wurde von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Grundgesetz (GG) regelt in Artikel 16a die Asylberechtigung. Das Asylgesetz (AsylG) regelt den Flüchtlingsschutz als bundesrechtliche Umsetzung der GFK, das Asylverfahren (Abschnitt 4), die Unterberingung und Verteilung im Rahmen des Asylverfahrens (Abschnitt 5) sowie die Rechte während des Asylverfahrens (Abschnitt 6). Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Kapitel 2, Abschnitt 5, regelt die humanitären Aufenthaltstitel §§ 25, 25a und 25b AufenthG, auch bei guter Integration, Kapitel 5 Abschnitt 2 regelt, wann die Abschiebung ausgesetzt ist und daher eine Duldung ausgestellt wird (§ 60a AufenthG).
Das Brandenburgische Landesaufnahmegesetz (LAufnG) und die dazugehörigen Verordnungen, namentlich die Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung (LAufnGErstV) sowie die Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung (LAufnGDV) jeweils nebst Anlagen, regeln die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Die Beschäftigungsverordnung (BeschV) enthält Regelungen zur Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern. Im Rahmen der Gesetzesänderung über die Ansprüche geflüchteter Menschen mit vorübergehenden Schutz auf Sozialleistungen, die am 01.06.2022 in Kraft trat, können geflüchtete Menschen aus der Ukraine vom Rechtskreis des AsylbLG in jene des Sozialgesetzgesetzbuch II (SGB II) oder Sozialgesetzgesetzbuch XII (SGB XII) wechseln und haben folglich Zugang zu Leistungen beider Bücher.
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