Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0140

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die finanziellen Mittel aus dem Sachaufwand des Ortsteils Uetz-Paaren zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens für das Jahr 2024 zur Förderung des öffentlichen Gemeinschaftslebens werden wie in der Anlage aufgelistet verwendet.

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Erläuterung

Mit der Stellungnahme bekennt sich der Ortsbeirat zur Unterstützung der Anträge als Grundlage für die Antragsteller. Der Ortsbeirat hat dabei Sorge zu tragen, dass die Summe der Förderung den Rahmen des vorhandenen Förderetats nicht überschreitet.

 

Die Zuwendungsanträge werden zur sachlichen und formellen Prüfung beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eingereicht, untersetzt mit Angabe des Durchführungszeitraumes, des Finanzierungsplanes und der Höhe gemäß § 46 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).

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