Beschlussvorlage - 23/SVV/0866-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Konzept zum Stabilisierungsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird bestätigt. Der Oberbürgermeister legt der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 10.04.2024 folgende Informationen vor:
    1. Vorläufige Ist-Daten zum Jahresabschluss 2022
    2. den vorläufigen Zahlungsmittelbestand 2023
    3. eine Abweichungsanalyse zwischen den Ist-Daten Oktober 2022 bis September 2023 (inkl. prognostizierter Jahresabschlusseffekte) und den Anmeldungen der Geschäftsbereiche für das Haushaltsjahr 2025 (Analyse des Stabilisierungsbedarfs)
    4. den Haushaltsvollzugsbericht für das 4. Quartal 2023. Die Darstellung erfolgt in den Funktionalitäten von IKVS.
  1. Auf der Basis von Punkt 1 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 15.05.2024, ob der
    1. Oberbürgermeister weiterhin beauftragt ist, auf der Basis des „Konzeptes zur Aufstellung des Stabilisierungsprogrammes für die Haushaltsjahre 2025 ff.“ ein Stabilisierungsprogramm für den Haushaltsplan 2025 ff. vorzulegen oder 
    2. ob der Beschluss für ein Stabilisierungsprogramm für den Haushalt 2025-2027 aufgehoben wird.
  1. Das Konzept zur Aufstellung des Stabilisierungsprogramms wird zur Kenntnis genommen.

 

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Erläuterung

Die Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam stellt ein zentrales Kriterium für die Genehmigungsfreiheit des Haushaltes der LHP bzw. die Genehmigungsfähigkeit der erforderlichen Kreditaufnahmen des Kommunalen Immobilien Service (KIS) dar.

 

Für die mittelfristige Ergebnisplanung 2025-2027 zeichnet sich gemäß Haushaltsbeschluss zum Doppelhaushalt 2023/2024 vom 07.06.2023 folgende Entwicklung ab:

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

Gesamtüberschuss/-fehlbedarf

-11.270.600

- 44.112.700

- 65.153.200

- 27.912.700

- 12.730.600

 

 

Damit ist zwar der formelle Haushaltsausgleich gesichert. Ein materieller Haushaltsausgleich (oder die Erzielung von Überschüssen) kann jedoch nicht dargestellt werden. Insofern kann die gesetzliche Vorgabe, die „dauernde Leistungsfähigkeit“ und damit die Handlungsfähigkeit der Landeshauptstadt zu sichern, erkennbar momentan nicht mehr in der rechtlich gebotenen Weise garantiert werden.

In Anbetracht der Höhe und Entwicklung der negativen Ergebnislinie war es unter Aspekten der Wiedergewinnung der dauernden Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam unabdingbar, den Beschluss der Haushaltssatzung 2023/2024 um den Beschluss eines Stabilisierungsprogramms im I. Quartal 2024 zu erweitern. Das Programm und seine Maßnahmen sollen dabei in einem partizipativen Prozess zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft – aufbauend auf dem Beschluss 23/SVV/0219 erarbeitet werden.

Hierbei werden bestehende Instrumente wie Bürgerdialoge und Umfragen ebenso zum Einsatz kommen wie innovative Beteiligungsformate (z. B. PotsdamLab). Die Einbeziehung der Bevölkerung in den Prozess Haushaltsstabilisierung wird als zentraler Aspekt für die Nachhaltigkeit der entwickelten Maßnahmen identifiziert. Im Mittelpunkt stehen dabei der Erhalt von Strukturen, ein Umgang mit den Folgen des Wachstums der vergangenen Jahre und eine partizipative Stadtentwicklung.

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Anlagen

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