Beschlussvorlage - 24/SVV/0149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ab sofort und für die Dauer, die der Preisdeckel (3,90 €) für die Eltern gilt, wird eine obere Preisgrenze eingeführt. In den Ausschreibungsverfahren werden dann nur Gebote von Caterern zugelassen, die unter der oberen Preisgrenze liegen.

 

Die obere Preisgrenze für ein Schulmittagessen in der Primarstufe liegt bei 5,23 € und in der Sekundarstufe bei 6,13 €.

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Erläuterung

Entsprechend SVV Beschluss (23/SVV/0219) zahlen Eltern seit September 2023 nur noch 3,90 € für ein Schulmittagessen. Die LHP übernimmt die Differenz zum eigentlichen Essenpreis. Um die Kosten, die für die LHP anfallen, besser kalkulieren zu können, bedarf es einer oberen Preisgrenze. Die Preisgrenze ist besonders für die anstehenden Ausschreibungen relevant, da sie dort bereits zur Anwendung kommen soll. In diesem Jahr muss von 12 Schulen die Essenversorgung neu ausgeschrieben werden.

 

Die obere Preisgrenze ist der Durchschnittspreis der Vergaben der letzten 12 Monate plus einem Zuschlag für die Ausstattung der Küchen.

 

Die obere Preisgrenze gibt letztlich an, bis zu welchem Preis die LHP die Kosten für ein Schulmittagessen übernimmt. Liegen Angebote über der Preisgrenze, werden sie vom Konzessionsverfahren ausgeschlossen.

 

Mit dem Beschluss des Preisdeckels von 3,90 € wurde dem Fachbereich Bildung und Sport ein Budget zur Verfügung gestellt (für das Jahr 2023 850.000 EUR und 1.700.000 Mio. EUR für 2024). Um im Rahmen dieses Budgets zu bleiben, bedarf es einer oberen Preisgrenze, da derzeit nicht abschätzbar ist, wie hoch die Preise für ein Schulmittagessen steigen werden, wenn Caterer ihre Portionspreise ohne den Hintergrund der Belastbarkeit privater Haushalte kalkulieren.

 

Wir bitten um Sofortbeschluss, damit die obere Preisgrenze bereits in den Vergaben für das neue Schuljahr (ab August 2024) zur Anwendung kommen kann.

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Anlagen

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