Anfrage - 24/SVV/0158

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Fragestellung.

 

Am 08.05.2023 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister, die unzumutbaren Bearbeitungsfristen in der Einbürgerungsbehörde durch geeignete Maßnahmen auf in der Regel sechs Monate zu verkürzen (22/SVV/0795). Der Oberbürger­meister teilte mit der Ds 23/SVV/0833 zur vorgesehenen Personalaufstockung mit:

 

 „Perspektivisch kann damit frühestens zum 1. Quartal 2024 und mit einem Einarbeitungsstand der neuen Mitarbeitenden, der eine selbständige Antragsbearbeitung ermöglicht, frühestens ab dem 3. Quartal 2024 gerechnet werden“, hieß es aus dem Rathaus. Übergangsweise sollen Kollegen aus anderen Bereichen aushelfen, hier geht es um anderthalb Stellen. Zugleich analysiere man, wie sich die Bearbeitungsprozesse optimieren lassen könnten, auch mit Blick auf digitale Unterstützung.“

 

Durch die Einbürgerung erlangen Menschen einige Grundrechte, die nur Staatsbürger:innen vorbehalten sind - etwa die Berufsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, aber auch das Wahlrecht. Nur wer am 09. Juni 2024 über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt, kann an den Wahlen teilnehmen.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Wie viele der 2023 angekündigten Neueinstellungen in der Einbürgerungsbehörde wurden bislang realisiert?

 

Mit dem Beschluss des Haushaltsplanes 2023/24 wurden insgesamt acht neue Stellen eingerichtet. Von diesen standen fünf Stellen zur sofortigen Besetzung zur Verfügung, drei weitere Stellen wurden vorerst bis zum 30.04.2024 gesperrt.

 

Vier der fünf Stellen zur sofortigen Besetzung wurden zum 01.12.2023, 02.01.2024 und 15.01.2024 mit neuem Personal besetzt. Eine weitere Stelle wird ab dem 01.05.2024 besetzt werden. Die drei verbliebenen Stellen befinden sich aktuell in der Ausschreibung für eine Besetzung ab dem 01.05.2024.

 

Die Einarbeitung als Sachbearbeiter/-in für die Einbürgerungsbehörde ist aufgrund der Fachspezifität zeitaufwändiger als es in der allgemeinen Verwaltung üblich ist. Mit dem bisherigen Personalbestand (3 Stellen) sind die Ressourcen für die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden begrenzt, so dass eine zeitliche Streckung bei den Neueinstellungen erforderlich ist.

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