Anfrage - 24/SVV/0191

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Erläuterung

Seit unzähligen Monaten liegen unbearbeitete BuT-Anträge bei der Verwaltung vor.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Wer trägt dafür die Verantwortung?

 

Nicht optimale Rahmenbedingungen über einen längeren Zeitraum führten in den Arbeitsgruppen Bildung und Teilhabe zu einem Aufwuchs von unbearbeiteten Anträgen.

 

Durch ein erhöhtes Antragsaufkommen nach den Lockerungen der Pandemiebestimmungen in den Schulen und Kindertageseinrichtungen war ein erhöhtes Antragsvolumen der Leistungen für Bildung und Teilhabe zu verzeichnen. Auch der Ukraine-Krieg seit 2022 hat dazu beigetragen, dass das Antragsaufkommen sich nochmals erhöht hat.

 

Für den Abbau der Rückstände sind eine Vielzahl von Maßnahmen, wie zum Beispiel zusätzliche Personalstellen, Überprüfung der Ablauf- und Organisationsprozesse in den Arbeitsgruppen, Personalabordnungen, zusätzlicher Arbeitseinsätze der Mitarbeitenden, eingeleitet worden.

 

Die Rückstände werden weiterhin sukzessive abgebaut. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass ab September 2024 eine angemessene zeitliche Bearbeitung der BuT- Anträge in einem Zeitumfang von 4 – 6 Wochen unter der Voraussetzung, dass die Antragsunterlagen vollständig sind, möglich ist.

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen haben die zuständigen Führungskräfte ihre Verantwortung wahrgenommen.

Loading...