Anfrage - 24/SVV/0193

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Mit einem Schreiben der LHP wurden die Empfänger-Träger von freiwilligen Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich darüber informiert, dass die bisherige HH-Sperre in Höhe von 10% auf 14% erhöht wird.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Auf welcher finanzrechtlichen Grundlage wurde die Erhöhung der HH-Sperre durchgesetzt?

 

Laut Haushaltssatzung 2023/24 wird im § 8 die Bewirtschaftungsfreigabe für das Jahr 2024 mit 85% festgelegt.

 

Auszug § 8 - Bewirtschaftungssperre

 

Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 gilt:

1. Alle Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen sind für das Jahr 2023 zu 88 % und für das Jahr 2024 zu 85 % zur Bewirtschaftung freigegeben. Über darüberhinausgehende Freigaben entscheidet bis 30.000 EUR der Kämmerer, bei Beträgen über 30.000 EUR bedarf es eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, die diese Zuständigkeit auf den Hauptausschuss delegieren kann. Die Freigabe kann für Aufwendungen und die damit verbundenen Auszahlungen erfolgen, wenn es zu keiner negativen Veränderung der geplanten Jahresergebnisse führt oder aber die Freigabe unabweisbar ist.

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