Antrag - 24/SVV/0215

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtwerke Potsdam (SWP) so zu unterstützen, dass die SWP mit ihrer Tochter EWP in die Lage versetzt wird, die nötigen Investitionen für die Umsetzung des Beschlusses 23/SVV/1392-01 vorzunehmen. 

 

Dazu sind die von der EWP für die Zielerreichung umzusetzenden Investitionen in die Projekte zur erneuerbaren Wärme- und Energieerzeugung umzusetzen und zu unterstützen.

 

Der Oberbürgermeister als Gesellschafter der SWP wird dazu beauftragt, dass die Landeshauptstadt Potsdam (LH P) der SWP eine Sicherheit in Form einer modifizierten Ausfallbürgschaft für bei einem oder mehreren deutschen Kreditinstituten (Fremdkapitalgeber) durch die SWP aufzunehmende Kredite in Höhe von maximal 70 Mio. EUR unter folgenden Bedingungen stellt:

 

  1.                Die durch die SWP aufzunehmenden Kredite dienen ausschließlich der Finanzierung des Ersatzes des Heizkraftwerkes Süd der EWP durch erneuerbare Energieerzeugungsanlagen und der dadurch möglichen sozialverträglichen Wärmewende in der LH P.
  2.                Die SWP zahlt für diese Bürgschaft ein Entgelt an die LH P (Avalprovision).
  3.                Die durch die SWP aufgenommenen Kredite werden der EWP als Nachrangdarlehen für die Finanzierung der anstehenden erneuerbaren Energien-Projekte zum Ersatz des Heizkraftwerkes Süd zur Verfügung gestellt.
  4.                Die EWP zahlt für diese Nachrangdarlehen entsprechende Zinsen (Fremdkapitalzinsen + Avalprovision) an die SWP. Diese schüttet die Zinszahlungen der EWP wiederum an die Fremdkapitalgeber (Kreditzinsen) und die LH P (Avalprovision) aus.
  5.                Die Nachrangdarlehen des Gesellschafters SWP sichert den Eigenkapitalanteil der EWP (min. 20%) bei der Finanzierung deren Projekte durch die Fremdkapitalgeber ab.
  6.                Die Bürgschaft ist auf die maximale Laufzeit der Kredite bei der SWP, maximal aber auf 20 Jahre zu beschränken.

 

 

 

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Erläuterung

Dieser Beschluss ist eine der notwendigen Rahmenbedingungen, um die Finanzierung des Beschlusses 23/SVV1392-01 sicher zu stellen:

 

Die von der EWP aktuell geplanten Projekte können noch in diesem Jahr mit bis zu 80% gefördert werden. Allerdings wird zur Vorfinanzierung eine Summe von 350 Mio. EUR benötigt. Damit werden die Projekte finanziert, bis die Fördergelder gezahlt werden. Davon muss die EWP 20% (also 70 Mio. EUR) als Eigenkapital bereitstellen. Ein von der LH P ausgestellte Bürgschaft ermöglicht es der EWP, die Eigenmittel zu beschaffen. Gleichzeitig belastet die Bürgschaft den Haushalt der LH P nicht direkt. Zusätzliche profitiert die LH P durch das Entgelt in Form der Avalprovision. Diese können gezahlt werden, sobald die Fördermittel ausgezahlt werden.

 

Die Entscheidung für diesen Antrag muss vor Ablauf der Wahlperiode erteilt werden. Der Grund dafür ist, dass die Mittel bis Ende Mai zugesichert sein müssen, damit die EWP fristgerecht Fördermittel beantragen kann.

 

Eine weitere Dringlichkeit ergibt sich aus den Anforderungen des Wohnungswirtschaft: 

Für die Einhaltung der Regelungen des GEG muss der Wärmenetzbetreiber ab 01.01.2024 bestätigen, dass er die geltenden rechtlichen Anforderungen an dieses Wärmenetz erfüllt. Dazu muss die EWP bis Ende 2026 einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan (GEG § 71b) erstellen. Dieser muss nachweisen, wie der Anteil an Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 30%, bis 2040 auf 80% und in 2045 auf 100% gesteigert werden kann.

 

Aktuell jedoch ist der Anteil an erneuerbaren Energien in der Fernwärme so niedrig, dass für Neubauten mit Fernwärmeanschluss kein Fördergeld im Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) der KfW beantragt werden. Dadurch erhöhen sich die Baukosten, was sich wiederum auf die Mieten auswirken wird. 

 

Außerdem haben Kunden dadurch ein Abkopplungsrecht nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit der Möglichkeit in eine individuelle erneuerbare Energieversorgung zu investieren. Das ist aber weder im Sinne der SWP, die dadurch Kunden verliert, noch im eigentlichen Sinne der Wohnungswirtschaft, weil die Investitionen dadurch erheblich steigen. 

 

Zusammenfassend kann man sagen:  Unnötige Investitionen der Wohnungswirtschaft in deutlich höheren Dimensionen (vor allem durch ProPotsdam, Stadtspuren-Unternehmen) werden vermieden und Warmmieten nicht unnötig in die Höhe getrieben, wenn sichergestellt ist, dass die SWP mit der EWP die Anforderungen des WPG an Wärmenetzbetreiber und den Beschluss 23/SVV/1392-01 zeitnah erfüllt.

 

Ein weiteres Argument spricht für die schnelle Umsetzung des Beschlusses: Eine Beibehaltung der auf Gas basierenden Fernwärme wird aufgrund der gestiegenen CO2-Kosten zu erheblichen Mehrkosten der Fernwärmekunden führen. Aktuell fallen pro Quadratmeter und Jahr ca. 1€ für CO2 an. Dieser Betrag wird durch die zu erwartenden steigenden CO2-Zertifikatspreise innerhalb der nächsten 10 Jahre auf 4€/m² ansteigen. Diese Kosten fallen der EWP genauso an und werden für den EU-Zertifikatehandel ausgegeben. Die Umstellung auf Erneuerbare Energien reduziert die CO2-Kosten. Damit können die Energiepreise deutlich niedriger bleiben.

 

Die vorgeschlagene Finanzierungsvariante bringt also mehrere Vorteile mit sich:

  •                Die LH P muss keine Finanzierung aus dem Haushalt tätigen und erhält in einigen Jahren ein Entgelt in Form der Avalprovision.
  •                Die EWP kann sich die hohe Förderungsquote von 80% sichern.
  •                Die EWP kann der Wohnungswirtschaft einen Anteil an Erneuerbaren Energien in der Fernwärme zusichern, die der Wohnungswirtschaft Planungssicherheit bietet.
  •                Die Wohnungswirtschaft erhält die Möglichkeit zurück, auch mit einem Fernwärmeanschluss am Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) teilzunehmen.
  •                Die Energiepreise entkoppeln sich von den Gas- und CO2-Preisen und bleiben dadurch langfristig stabil.

 

Vor allem aus sozialen Gründen ist also ein sofortiges Handeln dringend geboten. Der vorgeschlagene Weg ist gleichzeitig mit keinen direkten Kosten für die Landeshauptstadt Potsdam verbunden.

 

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